Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1. Die vorläufige Gebührenkalkulation der Kanalbenutzungsgebühren für die Jahre 2015 bis 2018 lt. Anlage ist Grundlage für die Anpassung der Kanalbenutzungsgebühr ab Januar 2015. Wegen der noch ausstehenden Entscheidung zur Finanzierung des Abwasserkonzepts 2014-2022 wird vorerst ein 1-jähriger Kalkulationszeitraum, d. h. das Jahr 2015, festgelegt.

 

2. Die Einleitungsgebühr in § 9 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung  wird    von 2,00 Euro um 0,40 Euro auf 2,40 Euro pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser erhöht.

 

3. Die Stadt Lauf a.d.Peg. erlässt die als Bestandteil dieses Beschlusses beigefügte Änderungssatzung zur BGS/EWS mit Wirkung ab 1. Januar 2015.