Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Aufgrund einer vorgehenden Diskussion bezüglich der Einführung einer Gebühr für die Mittagsbetreuung und der dagegenstehenden Defizitübernahme der Stadt Lauf an die freien Träger, wurde der Beschluss entsprechend geändert.

 

Da nicht die Stadt Lauf selbst Träger der Mittagsbetreuung ist, ist es nicht möglich den freien Trägern eine bestimmte Höhe der Gebühren vorzuschreiben. Weiterhin ist zu beachten, dass bei einer Einführung von Gebühren für die Mittagsbetreuung ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Nutzer besteht. Bei der Umstellung auf die kostenpflichtige Mittagsbetreuung sollte für die Träger eine Übergangsfrist eingebaut werden, in der eine weitere Übernahme des Defizites garantiert ist.

 


Beschluss:

 

Der Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bestehenden Verträge zwischen den Trägern der Mittagsbetreuung und der Stadt Lauf a.d. Pegnitz zum 31.12.2014 wie folgt abzuändern:

 

Die Stadt Lauf übernimmt ab 01.01.2015 grundsätzlich kein Defizit mehr für die Mittagsbetreuungen an Laufer Grundschulen. Hierfür wird den Trägern eine Einführung von pauschalen Gebühren in Höhe von

 

-       30,00 € für die einfache Mittagsbetreuung (bis 14.00 Uhr) / pro Monat

-       50,00 € für die verlängerte Mittagsbetreuung (bis 15.30 Uhr) / pro Monat

 

empfohlen.

 

Eine soziale Ermäßigung sollte für den Einzelfall ermöglicht werden. Für die Einführung von Gebühren gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2015. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Defizit längstens von der Stadt Lauf getragen.