Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Da sich kein Geschäftsordnungswiderspruch erhebt, wird nach Vorlage abgestimmt.


Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, ab Januar 2015 im Hermann-Keßler-Stift die maximal mögliche Anpassung der gesondert berechenbaren Investitionskosten vornehmen zu dürfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen Maßnahmen zeitgerecht umzusetzen um damit den Beschluss termingerecht umsetzen zu können.