Sitzung: 20.11.2014 VerwA/003/2014
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: FB 1/093/2014
Da sich kein Geschäftsordnungswiderspruch erhebt, wird nach Vorlage abgestimmt.
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, ab Januar 2015 im Hermann-Keßler-Stift die maximal mögliche Anpassung der gesondert berechenbaren Investitionskosten vornehmen zu dürfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen Maßnahmen zeitgerecht umzusetzen um damit den Beschluss termingerecht umsetzen zu können.