Sitzung: 20.11.2014 VerwA/003/2014
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: FB 2/030/2014
Herr Stadtrat Sopolidis trägt den Bericht vor.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in der Zeit vom 13.10.2014 bis 31.10.2014 wurde seitens des
Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Lauf die örtliche Prüfung der
Jahresrechnung 2013 der Stadt Lauf, der Glockengießer Spitalstiftung St.
Leonhard und der J.F.Barth´schen Stiftung gem. Art 103 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (OG) durchgeführt.
Die Niederschriften der örtlichen Prüfung und die Stellungnahmen der
Verwaltung sind den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses als Unterlagen zur
Sitzung rechtzeitig zugegangen.
Gestatten Sie mir einige Anmerkungen zur vorliegenden Niederschrift.
Wie aus den Prüfungsunterlagen auch der vergangenen Jahre ersichtlich
ist, ist auch im geprüften Rechnungsjahr auf einen ausgeglichenen Haushalt Wert
gelegt und der Finanzrahmen entsprechend eingehalten worden, Auch im
Rechnungsjahr 2012 war keine Kassenkreditaufnahme erforderlich. Die
Pro-Kopfverschuldung im Vergleich zum Durchschnitt der übrigen Gemeinden in
Bayern ist auch weiterhin unter dem Durchschnitt. Von Kämmerei und Stadtrat
wird der Gesamtverantwortung hiermit Rechnung getragen.
Wie auch bereits in den Vorjahren wurde die Rechnungsprüfung nur auf
eine reine Belegprüfung in sachlicher und rechnerischer Hinsicht, sowie nach
Einhaltung der geltenden Vorschriften der Niederschrift gemäß Ziffer 2 und 3
durchgeführt.
Die Behandlung von Zahlungsaußenständen (Kasseneinnahmereste) durch die
Stadtkasse ist, wie im Prüfungsbericht niedergelegt, vorbildlich anzusehen.
Allen Außenständen liegen entsprechende Vorgänge zu Grunde und eine
entsprechende Weiterverfolgung ist stets gewährleistet.
Die Prüfungsfeststellungen in der Anlage 1 wurden durch jeweilige
Stellungnahmen beantwortet.
Unerledigte Punkte bitten wir weiter zu verfolgen.
In den separat zu erstellenden Prüfungsberichten zur
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F.Barth´schen Stiftung
ergaben sich keine Beanstandungen.
Zu bemerken wäre, das, durch die Prüfung in zwei unterschiedlichen
EDV-Programmen, die Prüfung erschwert wurde.
Abschließend bedanke ich mich, auch im Namen meiner Kollegin Ruth
Höpfel und den Kollegen Günther Zeltner und Hans Kern, für die wiederum
einwandfreie und vollständige Vorbereitung der Prüfungsunterlagen durch die
Stadtkämmerei, der Stadtkasse sowie der Verwaltung der
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard.
Besonderer Dank gilt, wie in den Vorjahren aber auch allen Bediensteten
der Stadtverwaltung und den besuchten Einrichtungen, die uns während der
Prüfungstage stets aufgeschlossen gegenüber standen und zur Klärung der
verschiedenen Sachverhalte beitrugen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Beschluss:
1. Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.10.2013 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Jahresrechnungen 2012 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Solleinnahmen/Sollausgaben 54.799.305,03 EUR
b) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 39.676,51 EUR
c) J.F. Barth’sche Stiftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 575,30 EUR
Der Jahresabschluss 2012 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2012 8.054.876,84 EUR
b) Summe der GuV-Rechnung 2012
Erträge 5.833.152,66 EUR
Aufwendungen 6.006.918,44 EUR
c) Jahresfehlbetrag lt. GuV-Rechnung 2012
(zugleich Bilanzverlust zum 31.12.2012) 173.765,78 EUR
Abstimmung: einstimmig beschlossen Ja: 15 Nein: 0
3. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Für die festgestellten Jahresrechnungen 2012 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard, der J.F. Barth’schen Stiftung und für den festgestellten Jahresabschluss 2012 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziff. 3) hat der 1. Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).
Abstimmung: einstimmig beschlossen Ja: 14 Nein: 0