Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0

Da kein Sachvortrag gewünscht wird und sich kein Widerspruch erhebt, wird darüber abgestimmt.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Die vorläufige Gebührenkalkulation der Kanalbenutzungsgebühren für die Jahre 2015 bis 2018 lt. Anlage ist Grundlage für die Anpassung der Kanalbenutzungsgebühr ab Januar 2015. Wegen der noch ausstehenden Entscheidung zur Finanzierung des Abwasserkonzepts 2014-2022 wird vorerst ein 1-jähriger Kalkulationszeitraum, d. h. das Jahr 2015, festgelegt.

 

2.    Die Einleitungsgebühr in § 9 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung wird von 2,00 Euro um 0,40 Euro auf 2,40 Euro pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser erhöht.

 

3.    Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz erlässt die als Bestandteil dieses Beschlusses beigefügte Änderungssatzung zur BGS/EWS mit Wirkung ab 1. Januar 2015.