Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Frau Schulz bittet, der vorliegenden Satzungsänderung zuzustimmen.

 

Herr 3. Bürgermeister Lang sieht zwei Aspekte, die durchaus bei der Beschlussfassung eine wichtige Rolle spielen. Er geht davon aus, dass die Hälfte aller Hunde überhaupt nicht erfasst ist. Es wurde auch nicht die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Kampfhunde gezielt zu erfassen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, durch Kontrollen mehr Hunde zu erfassen, um die Einnahmen zu erhöhen. Für die Hunde der Kategorie zwei sollte ein erhöhter Beitrag festgesetzt werden.

 

Herr Krug erläutert, dass die Hundesteuersatzung die Möglichkeit vorsieht, jedoch nur bei Kategorie 1 angewendet wird.

 

Herr Wallner äußert, dass sich eine Kontrolle schwierig gestaltet, da der Respekt vor nicht uniformierten Personen nicht gegeben ist.

 

Herr 3. Bürgermeister Lang schlägt vor, einmal nur einen Tag Kontrollen an stark frequentierten Punkte vorzunehmen. Dies spricht sich dann herum. Auch sollte eine kurze Ankündigung im Mitteilungsblatt und in der Pegnitz-Zeitung erfolgen.

 

Vorsitzender wird die Anregung aufgreifen.


Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) zum 1. Januar 2015. Damit erhöht sich der Hundesteuersatz um 15 Euro auf 65 Euro pro Hund im Kalenderjahr.

Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.