Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienbungalows auf dem Grundstück FlNr.
174/14 der Gemarkung Veldershof, Am Rudolfshof 47, sowie zu den notwendigen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 37 „Rudolfshof“
- Gebäude außerhalb der für Wohnbebauung
festgesetzte Flächen und Baugrenzen (Grünfläche)
- DN 22° statt 35°-48°
in Aussicht, wenn
- das Gebäude um 50 cm tiefer gesetzt wird,
- die Stützmauern an der Straßenseite –
Ostseite – nicht höher als 1,0 m ausgeführt werden, bei größeren Abstützhöhen
sind die Stützmauern terrassenförmig auszubilden, die Terrassen sind zu
begrünen.
Der Bebauungsplan
sieht eine Fußgängerbrücke über die St. 2240 vor. Der Bebauungsplan ist auch
heute noch rechtskräftig. Im Falle einer Realisierung wird in einem Teilbereich
zwischen der FlNr. 517/17 und 802 die Errichtung einer Stützmauer notwendig.