Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Abweichend von der Regelung in der „Richtlinie über die Gewährung von Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierungen von Kindertageseinrichtungen“ wird die mit Bescheid der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 21.05.2013 bewilligte Zuwendung bis zu einem Betrag i.H.v. 530.700 EUR (= 95 v.H. der Gesamtzuwendung) an den Bauherrn ausgezahlt. Die Restzahlung von 5 v.H. erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Regierung von Mittelfranken.