Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Verwaltung wurde vom Kinder- Jugend- und Seniorenausschusssitzung beauftragt sich mit den Kosten und Gebühren der Kindertagesstätten auseinanderzusetzen und zu erörtern, wie hoch die Kosten für einen Kindertagesstättenplatz für die Stadt Lauf sind. Weiterhin haben freie Träger gegenüber der Stadt Lauf bereits des Öfteren den Wunsch geäußert, die städtischen Kindertagesstättengebühren zu überarbeiten. Diesem hat die Verwaltung nun Rechenschaft getragen.

 

In der Informationsvorlage werden die Kosten der einzelnen Kindertagesstättenplätze aus der Umgebung ersichtlich. Diese wurde jedoch nochmals überarbeitet (siehe Anlage 1). Zur Berechnung der Kosten wurde das abgeschlossene Haushaltsjahr 2013 herangezogen, da hier bereits die Verwaltungskosten umgelegt wurden. Bei der Berechnung wurden alle Ausgaben des Verwaltungshaushalts für die städtischen Einrichtungen berücksichtigt. Zuzüglich wurden pauschal 5.000 Euro für Ausstattung mit eingerechnet.

 

Die Ausgaben der Stadt Lauf für einen Kindertagesstättenplatz berechnen sich, abzüglich der Einnahmen, geteilt durch die gewichteten Buchungsstunden. Die durchschnittlichen Ausgaben der Stadt Lauf pro Stunde betragen somit für die städtischen Einrichtungen 39 Euro. Für die freien Träger fallen Kosten pro Stunde (Zuschüsse der Stadt in Form des Qualitätszuschusses u.ä.) in Höhe von 24 Euro an. Für einen Vollzeitplatz (10 Stunden) entstehen daher Ausgaben in Höhe von 390 Euro (städtisch) bzw. 240 Euro (freie Träger).

 

Grundsätzlich ist eine Gemeinde angehalten kostendeckend zu arbeiten. Jedoch gehören Kindertagesstätten zu den sozialen Einrichtungen, welche Pflichteinrichtungen der Gemeinde sind. Die Gemeinde hat bezüglich der Kostendeckung der Kindertagesstätten durch Gebühren einen sehr großen Ermessenspielraum. Gesetzlich verpflichtend (gemäß BayKiBiG) hingegend ist eine Stundenstaffelung der Gebühren. Zwischen den einzelnen Betreuungszeitenstufen ist -laut Kommentar zum BayKiBiG- eine 10 %ige Gebührensteigerung angemessen.

 

Die Kosten der Stadt für einen Kindertagesstättenplatz sind in der Anlage 2 gegenübergestellt worden. Grundsätzlich ist angedacht, dass unabhängig vom Träger der Kindertagesstätte, jede Kindertagesstätte für die Stadt Lauf die gleichen Ausgaben pro Stunde mit sich bringen soll. Um die derzeitigen Mehrkosten für die städtischen Kindertagesstätten ausgleichen zu können, müssen daher die Gebühren entsprechend angepasst werden. Der neu errechnete Vollzeitkindergartenplatz würde somit 155 Euro kosten. Eine Staffelung mit 10 % läge hierbei bei 15 Euro.

 

Nach der neuen Gebührenstaffelung liegt der Gebühreneinstieg im Kindergarten niedriger als bisher, jedoch ist der Vollzeitplatz um einiges teurer. Vom Gremium wird hier ein höherer Gebühreneinstieg gefordert.

 

Die städtischen Gebühren sollten sich außerdem über den Gebühren der Kindertagesstätten der freien Träger bewegen, damit diese ihre Kosten entsprechend erhöhen können. Bei der Gebührenerhöhung sind jedoch auch soziale Härtefälle zu beachten. Hier ist es möglich, dass sich die Eltern an das Jugendamt bzw. Sozialamt wenden. Sollten die Eltern von keiner dieser Stellen einen Zuschuss erhalten, so können sie sich auch gerne an die Verwaltung wenden. Über die Übernahmen durch das Jugendamt / Sozialamt sowie weitere Härtefallregelungen informieren sowohl das pädagogische Personal in den Kindertagesstätten, als auch die Stadtverwaltung selbst.

 

Bei der Gebührenermäßigung für Geschwisterkinder sollte die Staffelung vorsehen, dass ein Geschwisterkind in einer städtischen Kindertagesstätte nur noch 2/3 der Kindertagesstättengebühren zu zahlen hat, das dritte Kind nur noch 1/3 und das vierte Kind gebührenfrei ist. Voraussetzung hier ist, dass alle Kinder eine städtische Kindertagesstätte besuchen.

 

Weiterhin sollte bei der Festlegung neuer Gebühren angedacht werden, diese so zu erhöhen, dass der freiwillige Zuschuss für jede Gruppe eines freien Trägers entfallen kann.

 

Die Gebührensatzung vom Jahr 2006 sollte jedoch nicht nur hinsichtlich der Gebühren für die Kindertagesstätten geändert werden, sondern auch in Bezug auf die Essensgebühren. Derzeit werden die Essenskosten in den Kindertagesstätten essensgenau abgerechnet. Das heißt, die Eltern zahlen eine monatliche Pauschale, welche jährlich abgerechnet wird. Die Kindertagesstätten geben hierbei der Verwaltung eine Auflistung, bei der ersichtlich ist, welches Kind in welchem Monat wie oft am Mittagessen teilgenommen hat. Dementsprechend werden die Differenzen erörtert und ausgeglichen. Derzeit werden pauschal 15 Essen pro Monat abgerechnet. Das Abrechnungssystem ist jedoch verwaltungstechnisch ein sehr großer Aufwand, da nicht nur das Essen mit den Eltern abgerechnet wird, sondern auch mit dem Sozialamt und dem Jugendamt und in Bezug auf die SEPA-Umstellung. Um die Verwaltung in dieser Hinsicht zu entlasten, wäre es daher sinnvoller die Essensgebühren echt zu pauschalisieren. Das bedeutet die Eltern bezahlen pauschal 15 Essen, welche dann anschließend nicht mehr abgerechnet werden. Grundsätzlich hat jede Familie die Möglichkeit ihr Kind für das gemeinschaftliche Mittagessen in ihrer Kindertagesstätte anzumelden. Die Anmeldung erfolgt immer für volle Monate. Eine Abmeldung vom gemeinschaftlichen Mittagessen ist auch während des Kindertagesstättenjahres möglich.

 

Die neue Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten sollte ab dem neuen Kindertagesstättenjahr 2015/2016 eingeführt werden. Ein Satzungsentwurf wird bis Ende 2014 den Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss in einer Sitzung vorgelegt.