Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung eines zweiteiligen Einfahrtstores auf dem Grundstück FlNr. 2385 der Gemarkung Lauf, Telemannstr. 16, in der vorgelegten Form
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Am Steinbruch“
- Stauraum mindestens 5 m zwischen Straßenbegrenzungslinie und Einfahrts- bzw. Garagentor
wird zugestimmt, mit der Maßgabe, dass das Tor mit einem funkgesteuerten Antrieb versehen wird.
Diese Regelung kann künftig auf Antrag in allen verkehrsberuhigten Wohnbereichen angewendet werden, wenn keine verkehrsrechtlichen Kriterien entgegenstehen.
Vorsitzender bittet das Gremium, die Tagesordnung um ein weiteres Baugesuch zu ergänzen.
Damit besteht Einverständnis.