Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Frau Nürnberger berichtet ausführlich über die Entwicklung in den Ortsteilen und erläutert den Beschlussvorschlag der Verwaltung. 

 

Herr Stadtrat Kern merkt an, dass auch Verfahren ohne Flurneuordnung möglich sein sollten.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass bzgl. der Flurneuordnung bereits Gespräche mit Herrn Felßner geführt worden sind. Er schlägt vor, die Bevölkerung ausreichend über die Flurneuordnung zu informieren und danach eine Befragung in der Bevölkerung durchzuführen, ob sich diese für oder gegen eine Flurneuordnung ausspricht.

 

Herr Stadtrat Meyer erläutert die Vorteile des klassischen Verfahrens, da in diesem Verfahren nicht zwischen fiktiven Straßenbaukosten und tatsächlichen Kosten unterschieden wird. Im einfachen Verfahren jedoch würden die fiktiven Kosten herausgerechnet werden und die Fördermittel wären somit überschaubar gering. Auf alle Fälle spricht er sich hinsichtlich der Wahl der Verfahrensart für eine Beteiligung der Bevölkerung aus.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass sich die Stadt Lauf zunächst einmal bewirbt und danach genaue Überlegungen anstellt, welches Verfahren angestrebt wird und wie man die Bevölkerung daran beteiligt.

 

Herr Stadtrat Schmidt möchte wissen, ob momentan nur Schönberg, Oedenberg und Neunhof betrachtet wurden.

 

Frau Nürnberger erklärt, dass sich die Verwaltung zunächst einen Überblick verschafft hat und man sich letztendlich erst einmal für die drei Ortsteile in der Antragsstellung entschieden habe.


Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat

 

1.    Für den Ortsteil Neunhof wird der Antrag zur Einleitung eines Verfahrens der Dorferneuerung mit hoher Priorität gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Unterlagen beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken einzureichen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger in Neunhof über die Antragstellung zu informieren sowie die Machbarkeiten auf dem Areal „Schäfgarten“ weiter zu untersuchen.

2.    Für die Ortsteile Schönberg und Oedenberg wird ebenfalls ein Antrag zur Einleitung
eines Verfahrens der Dorferneuerung gestellt.

3.    Für die weiteren Ortsteile Weigenhofen, Günthersbühl, Wetzendorf, Dehnberg/Höflas sowie Letten ist zu prüfen, ob langfristig ein Verfahren der Dorferneuerung eingeleitet werden sollte.

4.    Für Voruntersuchungen in den Ortsteilen, Gutachten etc. werden für das Haushaltsjahr 2015 50.000 € auf der HhSt. 1.6100.9510 angemeldet. Weitere Kosten entstehen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu diesem Zeitpunkt nicht.