Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Herr Zenger erläutert, dass die Anfrage in zwei Bereiche unterteilt wurde. Die Abschnitte 1 und 3 entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 71 Gewerbegebiet „Am Haltepunkt West“ hinsichtlich Nutzung und den baulichen Kennziffern, so dass das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt werden sollte.

 

Im Abschnitt 2 soll ein Küchenstudio untergebracht werden. Dies ist jedoch nach den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zulässig, da Einzelhandel ausgeschlossen ist. Eine Befreiung ist nicht möglich, da nach Aussage des Rechtsberaters der Stadt Lauf die Grundzüge der Planung berührt sind. Die Anfrage muss daher abgelehnt werden.

 

Das Gremium wird gebeten, darüber zu beraten, ob und in welcher Form eine Einzelhandelsnutzung im Gewerbegebiet Lauf Süd doch zugelassen werden kann. Dies kann nur über eine Änderung der Festsetzungen mit einer Tektur realisiert werden.

 

Aus den Diskussionsbeiträgen ergibt sich, dass eine Mischnutzung grundsätzlich möglich sein sollte. Der Schwerpunkt müsse aber das produzierende Gewerbe bleiben, damit möglichst viele Arbeitsplätze geschaffen werden können. Einzelhandelsgeschäfte für Güter des täglichen Bedarfs sind grundsätzlich auszuschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge auszuarbeiten und den Fraktionen zur weiteren Beratung vorzulegen sowie zu prüfen, ob Unterscheidungen einzelner Quartiere möglich sind.

 

Die Anfrage zum Abschnitt 2 ist daher aus formalen Gründen abzulehnen.


Beschluss:

 

a)     Der Bauausschuss erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zur Errichtung der Bauabschnitte 1 (Büro- und Geschäftshaus) und 3 (Bürogebäude mit Ausstellung und Lager) eines „Businessparks“ auf dem Grundstück FlNr. 1000//1 (Tfl.) der Gemarkung Lauf, Oskar-Sembach-Ring.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                                      Ja: 13  Nein: 0 

 

 

b)    Der Bauausschuss lehnt die Errichtung des Bauabschnitts 2 eines „Businessparks“ (Küchenstudio mit Präsentations- und Ausstellungsflächen) auf dem Grundstück FlNr. 1000/1 (Tfl.) der Gemarkung Lauf ab, da nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 71 Gewerbegebiet „Am Haltepunkt West“ Einrichtungen des Einzelhandels ausgeschlossen sind.