Nachtrag: 05.01.2009

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

I.       Herr Hammerlindl führt aus, dass der Bebauungsplan Nr. 6 „Eschenauer Straße/Nordring“ gilt. Das Anwesen Gartenstr. 15 soll abgebrochen und eine privat genutzte Tiefgarage mit elf Stellplatzen errichtet werden. Die Grundstücksfläche beträgt 595 m², die Grundfläche der Tiefgarage 535 m², so dass sich eine GRZ von 0,90 ergibt. Sollte das Grundstück mit dem angrenzenden Grundstück des Bauherrn verschmolzen werden, ergibt sich eine GRZ von 0,34. Gemäß Bebauungsplan sind max. 0,3 zulässig. Eine weitere Befreiung ist bezüglich der Baugrenze zur Gartenstraße erforderlich. Das Dach der Tiefgarage wird begrünt.

Der Bauherr verfügt bereits über eine Baugenehmigung auf dem Grundstück FlNr. 1424/13 (Galgenbühlstraße) über eine ähnliche Tiefgarage. Dieses Vorhaben wurde jedoch nicht realisiert.

 


II.                                                                        Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt mit 12 : 0 Stimmen das Einverständnis zur Errichtung einer Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 1424/10 der Gemarkung Lauf, Gartenstr. 15.

Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans

- GRZ 0,34 statt 0,3 bei Verschmelzung der Grundstücke FlNr. 1424/10 und 1424/5,

- Überschreitung der nordwestlichen Baugrenze um ca. 2 m

 

wird zugestimmt.