Nachtrag: 05.01.2009
Sitzung: 13.01.2009 BauA/001/2009
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
I. Herr Hammerlindl führt
aus, dass der Bebauungsplan Nr. 6 „Eschenauer Straße/Nordring“ gilt. Das
Anwesen Gartenstr. 15 soll abgebrochen und eine privat genutzte Tiefgarage mit
elf Stellplatzen errichtet werden. Die Grundstücksfläche beträgt 595 m², die
Grundfläche der Tiefgarage 535 m², so dass sich eine GRZ von 0,90 ergibt.
Sollte das Grundstück mit dem angrenzenden Grundstück des Bauherrn verschmolzen
werden, ergibt sich eine GRZ von 0,34. Gemäß Bebauungsplan sind max. 0,3
zulässig. Eine weitere Befreiung ist bezüglich der Baugrenze zur Gartenstraße
erforderlich. Das Dach der Tiefgarage wird begrünt.
Der Bauherr verfügt bereits über eine Baugenehmigung auf dem Grundstück FlNr.
1424/13 (Galgenbühlstraße) über eine ähnliche Tiefgarage. Dieses Vorhaben wurde
jedoch nicht realisiert.
II. Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt mit 12 : 0 Stimmen das Einverständnis zur Errichtung einer Tiefgarage
auf dem Grundstück FlNr. 1424/10 der Gemarkung Lauf, Gartenstr. 15.
Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
- GRZ 0,34 statt 0,3 bei Verschmelzung der Grundstücke FlNr. 1424/10 und
1424/5,
- Überschreitung
der nordwestlichen Baugrenze um ca. 2 m
wird zugestimmt.