Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken FlNr. 2256 und 2256/2 der Gemarkung Lauf, Schubertstraße.

 

Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans  Nr. 44 „Baugebiet Steinbruch“, Tekturplan Nr. 2,

 

-       Einzelhaus statt Doppelhaus bzw. Reihenhaus,

-       Überschreitung der Baugrenzen,

-       Dachneigung 45° statt 43°,

-       Fassadengiebel:
Überschreitung der max. zulässigen Giebelbreite (1/3 der Trauflänge zulässig)
First liegt nur 0,80 cm unter dem Hauptfirst statt 1,0 m,

 

wird zugestimmt.