Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken FlNr. 2256 und 2256/2 der Gemarkung Lauf, Schubertstraße.
Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Baugebiet Steinbruch“, Tekturplan Nr. 2,
- Einzelhaus statt Doppelhaus bzw. Reihenhaus,
- Überschreitung der Baugrenzen,
- Dachneigung 45° statt 43°,
- Fassadengiebel:
Überschreitung der max. zulässigen Giebelbreite (1/3 der Trauflänge zulässig)
First liegt nur 0,80 cm unter dem Hauptfirst statt 1,0 m,
wird zugestimmt.