Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

Herr Stadtrat Dr. Seitz bezieht sich auf den vorliegenden Antrag und trägt noch eine kurze Erläuterung vor.

 

Herr Stadtrat Auernheimer nimmt ab 19.51 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Stadtrat Deuerlein geht konform mit den Äußerungen seines Vorredners. Es fehlen noch Informationen von der Stiftungsaufsicht. Über Jahrhunderte wurden in diesem Gebäude Menschen gepflegt und der Stiftungszweck erfüllt. Er bittet die Verwaltung, an die Regierung heranzutreten.

 

Herr Stadtrat Dr. Seitz sieht Einigkeit im Gremium, dieses Gebäude einem anderen Zweck zuzuführen. Es ist juristisch zu prüfen, ob eine Herausnahme problemlos wäre. Er regt an, den Antrag dahingehend abzuändern, eine Rechtsberatung einzuholen und Gespräche mit der Regierung zu führen. Der Stadtrat soll dann über diese Sache informiert werden, um weitere Beschlüsse zu fassen.

 

Vorsitzender schlägt vor, die außerplanmäßigen Mittel in Höhe von bis zu 15.000 Euro zu genehmigen.

 

Herr Stadtrat Dr. Seitz bittet noch um Festlegung einer Frist.

 

Vorsitzender schlägt als Termin Oktober 2014 vor.


Beschluss:

 

Der Stadtrat hält das Gebäude Haus St. Leonhard für eine Nutzung im Sinne des Stiftungszwecks für nicht mehr geeignet.

Insbesondere erscheint der Brandschutz für die Unterbringung potentiell bettlägriger Personen nicht gewährleistet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Mittelfranken / Stiftungsaufsicht eine Herausnahme der Nutzung des Gebäudes nach dem Stiftungszweck aus der Stiftungssatzung zu bewirken. Sollten hierfür entsprechende Mittel für Gutachten oder Rechtsberatung benötigt werden, werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von bis zu 15.000 € genehmigt.

Der Stadtrat ist bis Oktober 2014 über den Sachstand zu informieren.