Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

Herr Kurzendörfer trägt vor, dass der Stadtrat Ende letzten Jahres beschlossen hat, das ehemalige Altenheim der Glockengießerspitalstiftung St. Leonhard bis zur Veräußerung an einen Investor der Regierung von Mittelfranken als Dependance der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf zu vermieten. Der Mietvertrag wurde im Februar 2014 geschlossen und läuft vom 01.03.2014 bis 30.09.2014. Anfang Mai zogen die ersten ca. 70 Asylbewerber ein.

 

Inzwischen hat sich nicht nur der Verkauf des Grundstücks aus verschiedenen Gründen verzögert, sondern auch die Situation in der zentralen Aufnahmestellen Zirndorf deutlich verschärft.

 

Hinsichtlich des Grundstücksgeschäfts hat die Verwaltung dem Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 01.07.2014 über den neuesten Sachstand berichtet. In diesem Zusammenhang wurde aus den dort geschilderten Gründen auch bereits eine Verlängerung des Mietverhältnisses vorgeschlagen. Der Ausschuss bat innerhalb der Beratungen jedoch darum, dies dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Da der Verkauf und deshalb vor allem der Abriss des ehemaligen Altenheimes nicht vor dem 30.09.2015 zu erwarten ist, bittet die Verwaltung, dem Beschlussvorschlag zu folgen

 

Frau Stadträtin Auernheimer berichtet in diesem Zusammenhang, dass eine unglaublich schnelle Fluktuation im Haus im Park vorherrscht. Der Hausmeister muss sich um die Sauberkeit im Flur, im Speisesaal und um Reparaturarbeiten kümmern. Außerdem ist er für den Transfer der Asylanten zuständig und muss die Neuankömmlinge aufnehmen, die zum Teil ohne Papiere ankommen. Er ist nunmehr am Rande seiner Kräfte angelangt. Die Regierung teilt mit, dass erst ab 80 zu betreuenden Personen eine zweite Kraft vorhanden sein muss. Dies geht jedoch ihrer Meinung nach an der Realität vorbei. Sie bittet deshalb zu überdenken, ob es nicht möglich ist, einen Praktikanten bzw. eine Kraft auf 400 Euro-Basis zu beschäftigen, um eine Entlastung des Hausmeisters herbeizuführen.

 

Vorsitzender entgegnet, dass die Stadt hier nicht eingreifen kann, da die Angelegenheit auf Landkreisebene in Absprache mit der Regierung zu behandeln ist. Der dringende Hilferuf wird jedoch an die Regierung weiter gegeben. 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Mietvertrag zwischen der Glockengießerspitalstiftung St. Leonhard und der Regierung von Mittelfranken vom 27.02.2014 über die Unterbringung von Asylbewerbern wird um 1 Jahr verlängert, d. h. (zunächst) bis 30.09.2015, da aus zeitlichen Gründen vorher nicht mit dem Abriss des ehemaligen Altenheims und der Verwirklichung des Baurechts zu rechnen ist.