Sitzung: 24.07.2014 StR/008/2014
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 12
Vorlage: FB 3/008/2014
Herr Wallner verweist auf die Vorberatung im Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss und bittet, der mehrheitlichen Empfehlung zu folgen.
Nach einem kurzen umstrittenen Meinungsaustausch wird nachfolgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt folgende Verordnung:
„Verordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung über die Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten sowie über das Halten von Haustieren in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
vom Datum der Ausfertigung
Auf Grund von Art. 14 des Bayer. Immissionsschutzgesetztes
vom
Verordnung:
§ 1
Die Rechtsverordnung über die Beschränkung ruhestörender
Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten,
Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten sowie über das Halten von
Haustieren in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom
§ 2
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.“