Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 12

Herr Wallner verweist auf die Vorberatung im Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss und bittet, der mehrheitlichen Empfehlung zu folgen.

 

Nach einem kurzen umstrittenen Meinungsaustausch wird nachfolgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt folgende Verordnung:

 

„Verordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung über die Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten sowie über das Halten von Haustieren in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

 

vom Datum der Ausfertigung

 

 

Auf Grund von Art. 14 des Bayer. Immissionsschutzgesetztes vom 08. Oktober 1974 (GVBl. S. 499), zuletzt geändert am 08. April 2013 (GVBl. 2013, S. 174) erlässt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz folgende

 

Verordnung:

 

§ 1

 

Die Rechtsverordnung über die Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten sowie über das Halten von Haustieren in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 01.04.2009 wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.“