Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4

Herr Wallner erläutert kurz den Sachverhalt und bittet, eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat auszusprechen.

 

Nach einer kurzen Diskussion mit unterschiedlichen Meinungsbildungen wird nachfolgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

„Verordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung über die Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten sowie über das Halten von Haustieren in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

 

vom Datum der Ausfertigung

 

 

Auf Grund von Art. 14 des Bayer. Immissionsschutzgesetztes vom 08. Oktober 1974 (GVBl. S. 499), zuletzt geändert am 08. April 2013 (GVBl. 2013, S. 174) erlässt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz folgende

 

Verordnung:

 

§ 1

 

Die Rechtsverordnung über die Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten sowie über das Halten von Haustieren in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 01.04.2009 wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.