Sitzung: 17.07.2014 VerwA/001/2014
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4
Vorlage: FB 3/008/2014
Herr Wallner erläutert kurz den Sachverhalt und bittet, eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat auszusprechen.
Nach einer kurzen Diskussion mit unterschiedlichen Meinungsbildungen wird nachfolgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
„Verordnung zur Aufhebung der Rechtsverordnung über die Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten sowie über das Halten von Haustieren in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
vom Datum der Ausfertigung
Auf Grund von Art. 14 des Bayer.
Immissionsschutzgesetztes vom
Verordnung:
§ 1
Die Rechtsverordnung über die Beschränkung ruhestörender
Haus- und Gartenarbeiten, die Benutzung von Musikinstrumenten,
Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten sowie über das Halten von
Haustieren in der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom
§ 2
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.