Frau Nürnberger führt an, dass noch ein zweiter Bauantrag für das Haus 2 eingegangen ist. Sie geht davon aus, dass die erteilten Befreiungen für Haus 1 auch für den zweiten Bauantrag gelten.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das
gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage auf
dem Grundstück Fl.Nr. 471/8 der Gemarkung Heuchling.
Das gemeindliche Einvernehmen sowie die notwendigen Befreiungen
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Überschreitung der Baugrenze
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Garage außerhalb der festgesetzten Fläche
werden in Aussicht gestellt, wenn die Garage an der seitlichen Grundstücksgrenze errichtet wird oder alternativ die Garage an der Ostseite parallel zum Gebäude mit der Stirnseite an der Nachbargrenze (in Verlängerung der Nachbargarage) angeordnet wird.