Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den freien Trägern von Kindertagesstätten im Stadtgebiet Lauf einen Qualitätszuschuss für Krippengruppen und Kleinkindgruppen zu zahlen.

Dabei erhält jede Kindertagesstätte pro Krippengruppen / Kleinkindgruppe eine Sonderzahlung, wenn der durchschnittliche Anstelltungsschlüssel im Kindertagesstättenjahr 2014/2015 besser als 1 zu 11,0 angeboten wurde. Der Höchstbetrag von 15.000 € pro Krippengruppe/Kleinkindgruppe wird ausbezahlt, wenn ein Anstellungsschlüssel von 1 zu 8,0 vorgehalten wurde. Liegt der durchschnittliche Anstellungsschlüssel zwischen den Werten von 1 zu 11,0 und 1 zu 8,0 ist der freiwillige Qualitätszuschuss anteilig gerechnet auszuzahlen. Die beigefügte Fördertabelle ist Bestandteil des Beschlusses. 

Der freiwillige Qualitätszuschuss wird zunächst bis zum Ende des Kindertagesstättenjahres 2014/2015 ausbezahlt, so dass sich der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss im Frühjahr 2015 erneut mit dem Thema befassen wird. Mögliche Konnexitätsansprüche der Stadt Lauf gegenüber dem Freistaat Bayern sind zu berücksichtigen. Der vom Freistaat Bayern ausbezahlte „Basiswert Plus“ wird als Mehreinnahme vom Qualitätszuschuss in Abzug gebracht. Eventuelle gesetzliche Änderungen können zum Wegfall des freiwilligen Qualitätszuschusses führen.

Die voraussichtlichen Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,00 € werden im Haushalt 2015 auf der Haushaltsstelle 0.4649.7004 entsprechen eingeplant.