Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Herr Stadtrat Deuerlein möchte wissen, warum die privaten Einwendungen geschwärzt sind.

 

Frau Nürnberger antwortet dass es einen neuen Artikel über Datenschutz gibt, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Namen der Bauherrn in Dokumenten die öffentlich zugänglich sind nicht genannt werden dürfen. 

 

Der Vorsitzende sagt zu dies über die kommunalen Spitzenverbände klären zu lassen. 


Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.      Zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf wird festgestellt:

Reduzierung der zulässigen Wohngebäude von 5 auf 4 bzw. 3:
Bei der Darstellung von 5 Wohngebäuden im Vorentwurf handelt es sich lediglich um einen Bebauungsvorschlag. Die Zahl der möglichen Gebäude wird durch die Festsetzung des Bebauungsplanes zur zulässigen Grundflächenzahl sowie durch bauordnungsrechtliche Vorschriften wie z.B. Abstandsflächen reglementiert.
Verlegung der Zufahrt an die Ostseite:
Eine Verlegung des privaten Erschließungsweges an die Ostseite der Grundstücke ist aus städtebaulichen wie ökologischen Gründen nicht sinnvoll. Die Länge des Weges und damit die versiegelten Flächen würden sich nahezu verdoppeln. Auch würde diese Variante zu Lasten der festgesetzten Grünfläche gehen.
Breite des Zufahrtsweges:
Der Bebauungsplanvorentwurf sieht eine Breite des privaten Erschließungsweges von 4,0 m vor. Damit ist auch eine Zufahrt von Rettungsdiensten und Lieferfahrzeugen möglich.
Anordnung der Wegeverbindungen auf dem Grundstück selbst:
Alle notwendigen Wege zur inneren Erschließung können auf den Baugrundstücken angeordnet werden. Der Bebauungsplan sieht eine Nutzung von Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches nicht vor. Allerdings kann durch den Bebauungsplan auch nicht verhindert werden, dass eingetragene Geh- und Fahrtrechte auch genutzt werden.
Anbindung des südlichen Hauses an die Kreisstraße Lau 14:
Eine Anbindung an die Kreisstraße LAU 14 ist aufgrund der topographischen Verhältnisse – vorhandene Böschung – nicht sinnvoll. Außerdem handelt es sich bei der Böschung um ein amtlich kartiertes Biotop, dass durch eine Straßenanbindung durchschnitten werden müsste.

2.              Es wird festgestellt, dass bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände oder Äußerungen vorgebracht wurden von

- Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken
- Staatl. Bauamtes Nürnberg
- Städt. Werke Lauf GmbH
- Gasversorgung Lauf GmbH
- Kabel Deutschland
- Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
- Polizeiinspektion Lauf
- Vermessungsamt Nürnberg
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
- Bund Naturschutz OG Lauf

3.              Zu den Äußerungen der Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde wird festgestellt:
Die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich wurde vom Stadtrat bereits am  27.06.2013 beschlossen und wird im Rahmen eines anstehenden Änderungsverfahrens in  verschiedenen Teilbereichen umgesetzt.

Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land wird festgestellt:

Fachstelle für technische Aufgaben:
Es wird analog zum Bebauungsplan Nr. 17 „Mangarten“ eine naturrote, matte Dacheindeckung vorgegeben.
Die Festsetzung der Firstrichtung wird für nicht erforderlich gehalten, da zum Einen das Baugebiet trotz der Ortsrandlage vom Außenbereich nicht einsehbar ist und zum Anderen den Bauherren die Dachausrichtung zur Solarnutzung ermöglicht werden soll.
Die Höhe von Einfriedungen wird auf 1,25 m begrenzt, Maschenzäune o.ä. entlang öffentlicher Verkehrsflächen sind nicht zulässig.
Garagen und Nebengebäude sollen außerhalb der Baugrenzen nur ausnahmsweise zugelassen werden.
Naturschutz:
Ein Umweltbericht unter Berücksichtigung der Vorgaben wurde mittlerweile erstellt. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wird derzeit durchgeführt.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wurde beteiligt. Einwendungen zur Bebauung wurden nicht erhoben.

Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird festgestellt:

Eine Trennkanalisation ist aufgrund eines fehlenden Vorfluters in diesem Bereich wirtschaftlich nicht umsetzbar. Grundsätzlich muss das Niederschlagswasser auf den Baugrundstücken versickert werden. Nur wenn aufgrund der Bodenverhältnisse eine Versickerung unmöglich ist, kann Niederschlagswasser ausnahmsweise in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. Dies wird durch ein Bodengutachten geprüft.

Zu den Äußerungen der N-ERGIE Netz GmbH wird festgestellt:

Die Hinweise werden in die Festsetzungen zum Bebauungsplan bzw. in die Begründung übernommen.

Zu den Äußerungen der Deutsche Telekom AG, Nürnberg wird festgestellt:.

Im Bebauungsplan wird der private Erschließungsweg als eine mit einem Leitungsrecht zu belastende Fläche festgesetzt.
Auf die Notwendigkeit der Eintragung einer Dienstbarkeit wird in der Begründung hingewiesen.

Zu den Äußerungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wird festgestellt:

Eine geeignete Fläche aus dem Ökokonto kann für eine Ersatzaufforstung zur Verfügung gestellt werden.

Die Kosten hierfür sind von den Grundstückseigentümern zu übernehmen.

Zu den Äußerungen des Landesamt für Denkmalpflege, Abt. für Vor- und Frühgeschichte, Nürnberg wird festgestellt:

Die entsprechenden Hinweise werden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Zu den Äußerungen des Herrn Kreisbrandrat Norbert Thiel wird festgestellt:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.


4.               Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 für das Baugebiet „Am Mangarten II“ im Ortsteil Günthersbühl in der Fassung vom 22.07,2014 wird beschlussmäßig gebilligt.

Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
.