Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0

Vorsitzender berichtet, dass der Freistaat Bayern mit der Stadt Lauf eine Vereinbarung getroffen hat, die diese Widmung ermöglicht. Ab 1. Juli wird der Durchgang zum Schloss von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, ausgenommen bei Schlechtwetter, geöffnet sein. Die Vereinbarung enthält auch, dass neben den bereits aktiven Stadtführern auch die Altstadtfreunde einen Schlüssel bekommen.

 

Nachdem die Widmung in kommunaler Hand liegt, gibt Herr Ederer noch einen kurzen Sachstandsbericht. Bezüglich der organisatorischen Regelung wird die Verwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeiten und umsetzen. Sowohl darüber, als auch über die für eine Trauung im Wenzelschloss entstehenden Zusatzgebühren wird der Stadtrat noch in Kenntnis gesetzt.

 

Herr Stadtrat Schweikert findet es zwar gut, das Wenzelschloss in gewissem Umfang wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, kritisiert jedoch, dass nicht bekannt ist, welcher Aufwand hier entsteht. Er denkt, dass die Stadt hier nicht auf die entsprechenden Kosten kommen wird und die Hochzeiten subventioniert. Das Konzept sollte deshalb eigentlich vor der Widmung vorliegen.

Der Beschluss sollte dahingehend abgeändert werden „die Verwaltung soll dieses Konzept erarbeiten und dem Gremium vorlegen“, sodass dann entsprechend der Kostengrundlage das Trauzimmer gewidmet werden kann.

 

Vorsitzender entgegnet, dass die Sitzungsvorlage vor Kenntnis der Grundlagen erstellt wurde. Zwischenzeitlich wurden Erkundigungen eingeholt und es liegen bereits Erfahrungen vom Industriemuseum vor. Der Satz von 200 Euro ist marktgerecht. Die Stadt darf nicht defizitär arbeiten. Damit ist der Aufwand abgedeckt.

 

Herr Stadtrat Dienstbier hätte das Thema zunächst lieber im zuständigen Kultur- und Sportausschuss behandelt.

 

Vorsitzender bezieht sich auf die Gespräche in den Fraktionsrunden. Dies ist in Abstimmung mit dem Ministerium entstanden.

 

Herr Stadtrat Herrmann ist interessiert, wie sich die Zusammenkunft der Gesellschaft nach der Trauung im Schloss gestaltet.

 

Vorsitzender bezieht sich auf eine klare Aussage. Die Standesbeamten haben im Vorgespräch an das Brautpaar eine schriftliche Anweisung zu übergeben, dass in den Räumen des Schlosses keine Sektempfänge stattfinden dürfen. Es kann nur ein reiner Trauakt durchgeführt werden. Auf dem Vorplatz sind jedoch Aktivitäten möglich. 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den „historischen Wappensaal“ im Wenzelschloss (Raum Nr. 2.1) als weiteres externes Trauzimmer außerhalb des Rathauses zu widmen. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung und Umsetzung eines organisatorischen Konzeptes beauftragt.

 


Herr Stadtrat Dr. Tiedtke regt an, innerhalb des Gremiums eine Schlossbesichtigung durchzuführen. Mit dem Eigentümer soll eine Abklärung erfolgen.