Frau Nürnberger erläutert kurz die Nachbareinwendungen und verweist auf den Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2002 bzgl. des Stauraums vor den Garagen.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das
gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück
FlNr. 2297 der Gemarkung Lauf, Mozartstr. 5, in der vorgelegten Form.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Doppelgarage sowie
zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Am
Steinbruch“
- Stauraum 3 m statt 5 m
wird in Aussicht gestellt. Die Garagentore sind funkgesteuert auszuführen. Vor der Garage darf keine Einfriedung errichtet werden.