Frau Nürnberger verweist auf den bereits genehmigten Vorbescheid und auf den im Februar einstimmig gefassten Beschluss zu diesem Bauvorhaben. Sie erläutert ausführlich die Nachbareinwendungen und die Stellungnahme der Verwaltung.
Herr Stadtrat Meyer möchte wissen, ob im Wendehammer auf eine ausreichende Beschilderung bzgl. des Parkverbotes geachtet wurde.
Frau Nürnberger sagt zu dies verstärkt zu überprüfen.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Wohnanlage mit 7
Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 1440/4 der Gemarkung
Lauf, Galgenbühlstr. 12, sowie zu den notwendigen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 "Eschenauer Straße - Nordring"
- Überschreitung der GFZ von 0,6 auf 0,75
- drei statt zwei Vollgeschosse bedingt durch
das Kellergeschoss, wenn das Grundstück bis zur Oberkante des
Tiefgaragengeschosses angeböscht wird
Die oberirdischen Stellplätze sind so anzuordnen,
dass eine Fahrgassenbreite von 6 m gewährleistet wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Situation bzgl.
der Feuerwehrzufahrt mit der örtlichen Feuerwehr abzuklären.