Herr Stadtrat Deuerlein betritt während der Beratung den Sitzungssaal
Herr Stadtrat Herrmann hat Bedenken bzgl. der Verträglichkeit mit der Wohnnutzung in Bezug auf Lärm.
Frau Nürnberger sagt zu, einen Hinweis mitaufzunehmen, dass die Verträglichkeit zur Wohnnutzung gewährleistet sein muss.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das
gemeindliche Einvernehmen zur Umwandlung von Büroeinheiten in Therapieräume –
Sprach-, Spiel-, Bewegungs- und Koordinationsförderung für Kinder bis zum
Schulalter sowie zur Errichtung einer Werbeanlage auf den Grundstücken FlNr.
281 und 282/2 der Gemarkung Lauf, Hersbrucker Str. 17.
Der Stellplatzbedarf ist vom Landratsamt Nürnberger Land zu überprüfen.
Die Sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.
Die Verträglichkeit mit der Wohnnutzung muss gewährleistet sein.