Herr Hammerlindl berichtet zur Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses am 19.04.2014 bezüglich der Übernahme der Staats- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten, dass eine Übernahme der Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde durch die Stadt Lauf nicht möglich ist. Dies wurde der Stadt Lauf mit Schreiben vom 19.05.2014 durch das Landratsamt Nürnberger Land, Straßenverkehrsbehörde, mitgeteilt. Hierzu wäre eine Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen durch das Bayerische Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr vorzunehmen.

 

 

Herr Stadtrat Herrmann verlässt den Sitzungssaal.