Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 31.03.2008 Nr. 420-603.14-21/75 genehmigte und seit dem 04.06.2008 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird im Rahmen der 3. Änderung im folgenden Bereich geändert:

Der südliche Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 110 der Gemarkung Neunhof wird als „gemischte Baufläche“ statt als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

  1. Der Antrag auf Ausweisung der Grundstücke Fl.Nrn. 2082, 2083 und 2084 der Gem. Lauf a.d.Pegnitz als „Wohnbaufläche“ wird abgelehnt, da stadtnaher Wald erhalten werden soll und der Flächennutzungsplan hier „Flächen zur Erhaltung und Entwicklung von Bachauenwäldern“ dargestellt.

  2. Der Antrag auf Ausweisung der Grundstücke Fl.Nrn. 441/2 und 441/4 der Gem. Heuchling als „Wohnbaufläche“ wird abgelehnt, da eine Ausweitung der Bauflächen Richtung Heuchlinger Berg städtebaulich nicht gewünscht wird.