Nachtrag: 12.01.2009

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

I.       Herr Hammerlindl führt aus, dass das grundsätzliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Sitzung vom 06.05.2008 unter der Voraussetzung der Genehmigung des geänderten Flächennutzungsplans durch die Regierung von Mittelfranken im Rahmen einer Voranfrage erteilt wurde.

Da während des Aufstellungsverfahrens keine Einwände gegen die Änderung vorgebracht wurden und die Vorgehensweise mit der Regierung von Mittelfranken im Vorfeld abgeklärt worden war, kann von der Genehmigung der Änderung ausgegangen werden. Aus terminlichen Gründen sollte deshalb das gemeindliche Einvernehmen im Vorgriff auf die Genehmigung des FNP erteilt werden, um den Bauantrag an das Landratsamt zur weiteren Prüfung weiterleiten zu können. Die Erschließung muss allerdings ausschließlich über die vorhandenen Privatwege und –leitungen erfolgen.

 


II.                                                                        Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt mit 12 : 0 Stimmen das Einverständnis zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 58 der Gemarkung Günthersbühl, Oedenberger Hauptstraße vorbehaltlich der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans durch die Regierung von Mittelfranken.

Die Erschließung erfolgt ausschließlich über Privatwege und über private Hausanschlüsse.