Nachtrag: 12.01.2009
Sitzung: 13.01.2009 BauA/001/2009
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
I. Herr Hammerlindl führt
aus, dass das grundsätzliche Einvernehmen zur Errichtung eines
Einfamilienhauses in der Sitzung vom 06.05.2008 unter der Voraussetzung der
Genehmigung des geänderten Flächennutzungsplans durch die Regierung von
Mittelfranken im Rahmen einer Voranfrage erteilt wurde.
Da während des Aufstellungsverfahrens keine Einwände gegen die Änderung
vorgebracht wurden und die Vorgehensweise mit der Regierung von Mittelfranken
im Vorfeld abgeklärt worden war, kann von der Genehmigung der Änderung
ausgegangen werden. Aus terminlichen Gründen sollte deshalb das gemeindliche
Einvernehmen im Vorgriff auf die Genehmigung des FNP erteilt werden, um den
Bauantrag an das Landratsamt zur weiteren Prüfung weiterleiten zu können. Die
Erschließung muss allerdings ausschließlich über die vorhandenen Privatwege und
–leitungen erfolgen.
II. Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt mit 12 : 0 Stimmen das Einverständnis zur Errichtung eines
Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 58 der Gemarkung Günthersbühl,
Oedenberger Hauptstraße vorbehaltlich der Genehmigung der Änderung des
Flächennutzungsplans durch die Regierung von Mittelfranken.
Die Erschließung erfolgt ausschließlich über Privatwege und über private
Hausanschlüsse.