Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.      Der von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 31.03.2008 Nr. 420-603.14-21/75 genehmigte und seit dem 04.06.2008 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird im Rahmen der 3. Änderung im folgenden Bereich geändert:

Der südliche Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 110 der Gemarkung Neunhof wird als „gemischte Baufläche“ statt als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

Abstimmung: einstimmig beschlossen   Ja: 15  Nein: 0

Das Gremium befürwortet den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Punkt 2, ist sich jedoch darüber einig, dass mittelfristig durch die Verwaltung ein Bericht zur Innenentwicklung vorgelegt werden solle, der Auskunft über zur Verfügung stehende Grundstücke gibt und eine Priorisierung der Machbarkeit enthält. Dabei sollen auch die angefragten Grundstücke FlNr- 2082, 2083  und 2084 der Gemarkung in die Priorisierungsliste aufgenommen werden.

 

2.      Der Antrag auf Ausweisung der Grundstücke Fl.Nrn. 2082, 2083 und 2084 der Gemarkung Lauf als „Wohnbaufläche“ wird vorerstabgelehnt, da stadtnaher Wald erhalten werden soll und der Flächennutzungsplan hier „Flächen zur Erhaltung und Entwicklung von Bachauenwäldern“ darstellt.

Der Antrag soll im Rahmen Priorisierung von möglichen Wohnflächenpotentialen nochmals behandelt werden.

Abstimmung: einstimmig beschlossen: Ja: 15   Nein: 0

3.      Der Antrag auf Ausweisung der Grundstücke Fl.Nrn. 441/2 und 441/4 der Gemarkung Heuchling als „Wohnbaufläche“ wird abgelehnt, da eine Ausweitung der Bauflächen Richtung Heuchlinger Berg städtebaulich nicht gewünscht wird.

Abstimmung: einstimmig beschlossen: Ja: 15  Nein: 0