Für Herrn Stadtrat Maschler gilt Art. 49 GO.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung
eines Einzelhauses auf den Grundstücken FlNr. 212/28 Tfl. und 212/18der
Gemarkung Wetzendorf, Wetzendorfer Hauptstraße, sowie zu den notwendigen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 „Baugebiet südlich
von Wetzendorf
“
- Garage und Stellplatz außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche
- Kniestockhöhe 62,5 cm statt 50 cm.