Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Für Herrn Stadtrat Maschler gilt Art. 49 GO.


Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einzelhauses auf den Grundstücken FlNr. 212/28 Tfl. und 212/18der Gemarkung Wetzendorf, Wetzendorfer Hauptstraße, sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 „Baugebiet südlich von Wetzendorf

- Garage und Stellplatz außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche

- Kniestockhöhe 62,5 cm statt 50 cm.