Für Herrn Stadtrat Maschler gilt Art. 49 GO.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung
eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 212/28 Tfl. der Gemarkung
Wetzendorf, Wetzendorfer Hauptstraße, sowie zu den notwendigen Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 „Baugebiet südlich von Wetzendorf“
- Doppelhaus statt Einzelhaus
- Garage und Stellplatz außerhalb der dafür vorgesehenen Fläche
- Kniestockhöhe 62,5 cm statt 50 cm.
Die Doppelhaushälften sind profilgleich auszuführen.