Sitzung: 13.05.2014 BUS/001/2014
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: FB 5/015/2014
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu Sanierung des Ämtergebäudes Bauteile 2a, b und 3 sowie zur Tektur der Bauteile 1a, b und 4 auf den Grundstücken FlNr. 914/2 und 914/3 der Gemarkung Lauf, Waldluststr. 1.
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“ wird im Bereich der Waldenburger Straße durch
einen Tekturplan gemäß § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB geändert.
2.
Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 13.05.2014.
3.
Der
Geltungsbereich des Tekturplanes wird als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4
BauNVO festgesetzt.
4.
Der Tekturplan
erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 11 zum Bebauungsplan Nr. 1 ‚Kotzenhof’“.
5.
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer
Umweltprüfung wird verzichtet.
6.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Tekturplan auszuarbeiten.