Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu Sanierung des Ämtergebäudes Bauteile 2a, b und 3 sowie zur Tektur der Bauteile 1a, b und 4 auf den Grundstücken FlNr. 914/2 und 914/3 der Gemarkung Lauf, Waldluststr. 1.

 

1.                  Der Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“ wird im Bereich der Waldenburger Straße durch einen Tekturplan gemäß § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB geändert.

2.            Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 13.05.2014.

3.            Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

4.            Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 11 zum Bebauungsplan Nr. 1 ‚Kotzenhof’“.

5.            Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13a  BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.

6.            Die Verwaltung wird beauftragt, den Tekturplan auszuarbeiten.