Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

  1. Für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 77/2 und Fl.Nr. 77/4 (Teilfläche) der Gemarkung Günthersbühl wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

  2. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan ergibt sich aus dem Vorentwurfsplan vom 29.04.2014.

  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

  4. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 103 und die Bezeichnung „Mangarten II“.

  5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

    Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.