Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Herr Stadtrat Offenhammer bittet um Prüfung, ob zukünftig auch die verkehrsrechtlichen Anordnungen und die Gestaltung in die Befugnisse an die Stadt Lauf übergehen oder nur der Unterhalt..


Beschluss:

 

Teil A:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss nimmt von dem gesetzlich vorgegebenen Übergang der Straßenbaulast an Staatsstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten im Bereich der Stadt Lauf a.d.Pegnitz Kenntnis..

 

Der Bauausschuss stimmt der Vereinbarung mit dem Straßenbauamt zu, für die noch notwendigen Straßensanierungsarbeiten in der OD Neunhof einen Ablösebetrag von 89.000 EURO an die Stadt Lauf zu entrichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Übernahmeverträge abzuschließen.

 

 

Beschluss:

 

Teil B:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss nimmt von dem gesetzlich vorgegebenen Übergang der Straßenbaulast an Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten im Bereich der Stadt Lauf a.d.Pegnitz Kenntnis.

 

Der Bauausschuss stimmt der Vereinbarung mit dem Landkreis Nürnberger Land zu, einem Ablösebetrag in Höhe von 100.000 €, verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015, für notwendige Sanierungsmaßnahmen an die Stadt Lauf zu entrichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Übernahmeverträge abzuschließen.