Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Strauß informiert darüber, dass das ehemalige Gebäude in der Galgengühlstraße noch mit einem Restwert in den Büchern steht, welcher nun im Jahr 2014 abgeschrieben werden muss, da das Gebäude nicht mehr genutzt wird.

Dem wir jedoch ein Ertrag durch den Verkauf und vorübergehende Mieteinnahmen durch die Unterkunft für Asylbewerber gegenüber stehen.