Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1

Herr Sgrai erläutert, dass der Stadtrat im Jahr 2007 zum Bau einer Reitanlage, die auch von der Lebenshilfe zu einem nicht unerheblichen Teil zu therapeutischen Zwecken genutzt werden soll, hat der Stadtrat eine Zuschusszusage an den Reit- und Fahrverein Heuchling von 20 v.H. der Investionskosten gegeben hat. Die Mittel wurden bereits im Nachtragshaushalt 2007 veranschlagt und immer wieder übertragen. Die Kooperation mit der Lebenshilfe und dem Reitverein konnte aus finanziellen Gründen nun aber doch nicht aufrecht erhalten bleiben. Gleichwohl hält der Reitverein an dem Projekt fest, insbesondere die Nachfrage an Reitstunden für Kinder machen die Investition dringend notwendig. Der Verein könnte sich hier auch ein Angebot für Träger im Bildungsbereich -konkret über die verlängerte Mittagsbetreuung oder die Ganztagsschule - vorstellen. Der bewilligte Zuschuss von 20 v.H., maximal 100.000 Euro, könnte somit dem Verein auch dann gewährt werden, wenn entsprechend ernannt wird, dass die Reitanlage außer zu Vereinszwecken in nicht unerheblichem Maß auch von anderen gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen im Rahmen ihrer Bildung und Betreuung genutzt wird. Andernfalls wäre die Bezuschussung auf das übliche Maß von 10 %, somit auf maximal 50.000 Euro zu beschränken. Die Verwaltung bittet, der Empfehlung des Kulturausschusses zu folgen.

 

Vorsitzender bittet, die Interessen des Reitvereins sehr stark zu berücksichtigen.

 

Herr Stadtrat Kern informiert, dass die Lebenshilfe auch zusätzlich eine Halle voraussichtlich im Landschaftsschutzgebiet bauen möchte. In seiner Fraktion wurde nochmals intensiv beraten und diese ist grundsätzlich der Meinung, den Reit- und Fahrverein zu fördern, so wie im Beschlussvorschlag, mit der Maßgabe, dass die erhöhte Förderung nur dann gewährleistet wird, wenn die soziale Nutzung nachgewiesen wird. Er bittet die Verwaltung, nochmals einen Versuch zu unternehmen, um zu einer gemeinsamen wirtschaftlich sinnvollen Lösung zu kommen.

 

Herr Stadtrat Ittner ist der Meinung, dass grundsätzlich der 10 %-ige Zuschuss bei derartigen Investitionen erhalten bleiben muss. Es soll auch kein Präzedenzfall geschaffen werden. Die Verhandlungen waren im Vorfeld so, dass es nicht zu Lasten des Reitvereins gehen kann, wenn die Lebenshilfe nach langwierigen Verhandlungen letztendlich aussteigt. Hinsichtlich einer gemeinnützigen Nutzung kann das Vertrauen an den Reitverein gegeben werden und deshalb wird seine Fraktion den 20 %-igen Zuschuss mittragen.

 

Herr Stadtrat Rduch findet es nicht verständlich, dass parallel zwei Reithallen gebaut werden sollen. Diese beiden Bedürfnisse zu trennen und für viel Geld mit viel Aufwand und Problemen in Lauf zu bauen kann er nicht nachvollziehen. Im Landschaftsschutzgebiet würde eine große Fläche zerstört werden. Es sollte nichts unversucht bleiben, beide Bedürfnisse miteinander zu verbinden und beide Parteien zu bewegen, gemeinsam eine Reithalle zu bauen.

 

Vorsitzender ist der Meinung, den Beschluss heute zu fassen und mit der Lebenshilfe nochmals in Kontakt zu treten.

 

Herr Stadtrat Ochs meint, dass die Anforderungen beider Einrichtungen nicht vereinbar sind. Der Reitverein ist erheblich in Vorleistung getreten und der Entschluss, die Kooperation aufzulösen wurde nicht leichtfertig getroffen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt in Abänderung des Stadtratsbeschlusses vom 24.05.2007, dem Reit- und Fahrverein Heuchling-Lauf e.V. für den Neubau einer Reithalle, eines neuen Stalls und neuer Lagerräume einen einmaligen Investitionszuschuss, in Höhe von 20 v.H. der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 100.000 Euro unter der Voraussetzung zu gewähren, dass die neugeschaffene Reitanlage außer zu Vereinszwecken in nicht unerheblichem Umfang auch von anderen gemeinnützigen Trägern oder Einrichtungen im Rahmen ihrer Bildungs- und Betreuungsarbeit genutzt werden kann, dazu der Verein ein angemessenes Angebot vorlegt und auf die Dauer von 10 Jahren einen laufenden Nachweis über die entsprechende Nutzung führt. Andernfalls wird der Zuschuss auf 10 v.H., max. 50.000 Euro festgesetzt.