Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Nach positiver Stellungnahme aller Fraktionsvertreter stellt Herr Stadtrat Maschler einen Antrag zu § 5 Abs. 2, in besonderen Härtefällen eine Ermäßigung bis zu 100 % zu ermöglichen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat  beschließt:

 

1.    Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz ist eingebettet in den gemeinsamen musischen Bildungsauftrag und wird zur weiteren Entwicklung des musikalischen Bildungskonzeptes in Lauf beitragen.

2.    Die städt. Sing- und Musikschule ist ein wichtiger Bestandteil der musikalischen Bildung in Lauf.

3.    Der Dialog und die Abstimmungen mit anderen musikalischen Institutionen und         Einrichtungen sollen verstärkt werden, um die Nachwuchsförderung zu verbessern.

4.    Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz will die Sing- und Musikschule qualitativ weiterentwickeln.

5.    Die Verwaltung wird gebeten, mittelfristig das Raumkonzept weiterzuentwickeln.

6.    Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird eine Kooperation mit Nachbargemeinden geprüft.

7.    Die Sing- und Musikschule ergänzt die bestehenden schulischen Angebote der musischen Bildung.

8.    Die Sing- und Musikschule soll durch Sondertarife, Ermäßigungen und Begabtenförderung, jedermann die Möglichkeit geben, sich musisch zu bilden.

9.    Für auswärtige Mitglieder aller Ensembles, die einen Instrumentalkurs besuchen, entfällt der Auswärtigenzuschlag in Höhe von 15%, der durch Sondervereinbarung gemäß Stadtratsbeschlusses vom 25.06.1998 eingeführt wurde.

10.  Die Gebühren der Sing- und Musikschule Lauf a. d. Pegnitz werden zum Schuljahr 2009/10 nicht erhöht.

11.  Die Gebührensatzung zum Schuljahr 2009/10 wie folgt geändert:

 

 

Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Lauf a. d. Pegnitz

 

 

Vom (Datum der Ausfertigung)

 

 

Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz erläßt aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule Lauf a.d. Pegnitz vom 23.02.1984 zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 30.03.2006:

 

Art. 1

Änderungen

           

§ 5 erhält folgende Fassung:

 

„§ 5  Förderung, Ermäßigung

 

 (1)       Begabtenförderung

 

Für außergewöhnlich leistungsstarke Schüler kann der Unterricht um bis zu einer Unterrichtstunde von 45 Minuten unentgeltlich verlängert werden.

 

 (2)         Soziale Ermäßigung

 

Bei sozialer Bedürftigkeit kann auf Antrag und unter Vorlage entsprechender Nachweise eine Ermäßigung gewährt werden. Die Ermäßigung beträgt 15% bis 50% der Gebühr. In besonderen Härtefällen kann die Gebühr bis zu 100 % erlassen werden.

 

       (3)      Familienermäßigung

 

Erhalten mehrere Kinder einer Familie Musikschulunterricht, so zahlen die beiden Kinder mit der höchsten Gebühr die volle Summe. Das dritte Kind erhält eine 50%-ige, das vierte Kind erhält eine 75%-ige Ermäßigung und jedes weitere Kind erhält eine 100%-ige Ermäßigung der Gebühr.

 

(4)     Mehrfächerermäßigung

 

Schüler, die Musikschulunterricht in mehreren Instrumental- oder Vokalfächern erhalten, zahlen für das Fach mit der höchsten Gebühr den vollen Betrag, alle weiteren Fächer können um 25% ermäßigt werden.

 

 

(5) Alle Ermäßigungen werden ab dem Monat, der dem schriftlichen Antrag folgt, gewährt und auf volle Euro-Beträge aufgerundet. Mehrere Ermäßigungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Fällt der Grund der Ermäßigung weg, ist dies unverzüglich der Musikschule schriftlich mitzuteilen“

 

Art. 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. September 2009 in Kraft.

 

Lauf a. d. Pegnitz, (Datum der Ausfertigung)

Stadt Lauf a. d. Pegnitz

 

Benedikt Bisping

1.    Bürgermeister