Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0

Nach den Gesellschaftsverträgen ist der erste Bürgermeister der Stadt Lauf in beiden Gesellschaften (SVN und GVL) stets Aufsichtsratsmitglied und Aufsichtsratsvorsitzender bzw. stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender im Wechselturnus von zwei Jahren. Daneben sind für beide Gesellschaften noch je drei Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen.

 

Die StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH sind als Gesellschafter an sich zuständig für die Benennung und Bestellung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder. Nachdem jedoch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz alleiniger Gesellschafter der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH ist, ergeht folgender


Beschluss:

 

a)                  Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Gesellschaftsvertrag der Stromversorgung Neunkirchen GmbH der erste Bürgermeister der Stadt Lauf a.d. Pegnitz stets Mitglied des Aufsichtsrates der jeweiligen Gesellschaft ist und die Geschäfte als Aufsichtsratsvorsitzender bzw. stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender im Wechselturnus von zwei Jahren führt.

 

b)                 Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d. Pegnitz beschließt:

 

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, dem Geschäftsführer der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH zu empfehlen, zusätzlich folgende Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder für die Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen der StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates der Stadt Lauf a.d. Pegnitz zu benennen und zu bestellen:

 

Mitglied

Partei

Ersatzmitglied

Mayer Christian

CSU

Dienstbier Adolf-Volkmar

Höpfel Ruth

SPD

Wartha Joachim

Seitz, Dr. Martin

FW

Tiedtke, Dr. Andreas