Herr Taubmann erläutert, dass es dem Stadtrat grundsätzlich frei steht, Ausschüsse zu bilden. Eine Ausnahme gilt für den Rechnungsprüfungsausschuss, der in Lauf a.d.Pegnitz als Stadt mit mehr als 5.000 Einwohnern gebildet werden muss (Art. 103 Abs. 2 GO). Die Aufgaben der Ausschüsse sind in Art. 32 GO näher beschrieben.
Die Art, Zahl und Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Stadtrat in der Geschäftsordnung (Art. 32 und 33 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 45 GO); eine ergänzende Regelung durch Satzung – d.i. die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes - ist zulässig. Hierbei hat der Stadtrat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen.
Haben dabei mehrere Parteien oder Wählergruppen gleichen Anspruch auf einen
Sitz, so ist statt eines Losentscheides auch der Rückgriff auf die Zahl der bei
der Wahl auf diese Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen zulässig.
Die Bestellung anderer als der von den Parteien oder Wählergruppen
vorgeschlagenen Personen ist nicht zulässig.
Den Vorsitz in den Ausschüssen führt nach Art. 33 Abs. 2 GO der erste Bürgermeister,
einer seiner Stellvertreter oder ein vom Stadtrat bestimmtes Stadtratsmitglied.
Grundsätzlich hat also den Ausschussvorsitz der erste Bürgermeister (Ausnahme:
Rechnungsprüfungsausschuss, Art. 103 Abs. 2 GO). Sofern er darauf verzichtet,
kann der zweite, sodann der dritte Bürgermeister Anspruch auf den Vorsitz
erheben. Erst dann, wenn auch diese verzichten, kann der Stadtrat ein
Stadtratsmitglied zum Ausschussvorsitzenden bestimmen.
Bei der Berechnung der Ausschusssitze, besser gesagt, bei der Sitzverteilung in
den Ausschüssen, ist der erste Bürgermeister (wenn er den Vorsitz führen soll),
aufgrund seiner besonderen Stellung (unmittelbare Volkswahl) nicht mit
einzurechnen. Gleiches gilt, wenn der zweite Bürgermeister oder der dritte
Bürgermeister nach Art. 33 Abs. 2 GO zum Ausschuss-Vorsitzenden bestimmt wurde;
auch in diesen Fällen darf der weitere Bürgermeister nicht auf die seiner
Partei oder Wählergruppe zustehenden Ausschusssitze angerechnet werden (BayVGH,
BayVBl. 1989, S.177). Gleiches gilt im Fall der Vertretung infolge einer
Vehinderung des Ausschussvorsitzenden nach Art. 39 Abs. 1 GO, wenn der
Vertreter nicht (als ordentliches Mitglied) dem Ausschuss angehört. Gehört der
Vertreter allerdings dem Ausschuss an, so rückt für ihn kein Vertreter seiner
Partei oder Wählergruppe nach.
Bereits in der Geschäftsordnung sind die nachfolgenden Regelungen getroffen. So wird die Thematik im Folgenden ergänzend und näher ausgeführt:
Bei der Ausschussbildung sollte wie folgt
verfahren werden:
a) Zunächst ist darüber zu beschließen,
- ob und welche Ausschüsse gebildet werden sollen,
- ob diese Ausschüsse nur vorberatend oder beschließend tätig werden sollen und
- aus wie vielen Mitgliedern
sie bestehen sollen.
Die Zahl der Ausschussmitglieder ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildet wieder der Rechnungsprüfungsausschuss, der mindestens drei und höchstens sieben Mitglieder haben darf – Art. 103 Abs. 2 GO. Alle Ausschüsse (die vorberatenden und die beschließenden) müssen aber in ihrer Zusammensetzung ein „verkleinertes Spiegelbild des Stadtrates“ bzw. der darin vertretenen Parteien und Wählergruppen sein. Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes kommt es dabei auf die Stärke der Fraktionen an. Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO verlangt jedoch nicht, dass jede im Stadtrat vertretene Gruppierung auch in den Ausschüssen vertreten ist, jede noch so kleine Minderheit zum Zuge kommen muss. Die Zahl der Ausschussmitglieder darf allerdings nicht so niedrig sein, dass die kleinen Gruppen bei der Ausschussbesetzung überhaupt nicht zum Zuge kommen können. Von Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO – Zusammenschluss von Stadtratsmitgliedern zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in die Ausschüsse – dürfen nur solche kleine Gruppen Gebrauch machen, die für sich allein keine Vertretung im Ausschuss erreichen würden. Die genannte Bestimmung hat nicht den Zweck, einer Partei oder Wählergruppe, die ohnedies im Ausschuss vertreten ist, eine noch stärkere Position zu verschaffen.
Es ist im Übrigen durchaus
auch zulässig, die Mitglie
Die Verwaltung
schlägt vor, die bisherigen Ausschüsse, wie folgt zu än
-
Verwaltungsausschuss - in
- Bauausschuss
– wird umbenannt in Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss - genannt BUS
–
- Kultur- u. Sportausschuss
für Angelegenheiten
- Kinder-,
Jugend- und Seniorenausschuss
für Angelegenheiten
ALTERNATIVE: - Sozialausschuss – wird neu gebil
- Rechnungsprüfungsausschuss
Die Aufgabenbereiche aller
Ausschüsse wer
Gleiches gilt für bereichsspezifische
Bauangelegenheiten, die künftig im fachkundigen Bauausschuss behan
An
Aus
b) Verfahren zur Ausschussbildung
Die bisherige Gescho. und auch neu
beschlossene Geschäftsordnung sehen vor, die Sitze nach dem Verfahren
Hare/Niemeyer (mathematisches Proporzverfahren) – siehe § 6 Abs. 1 Satz 2 - zu
verteilen. Bei gleichem Anspruch auf einen Sitz entschei
Dem Verfahren liegt folgen
Zahl
Dividiert durch die Gesamtstärke
Unter Zugrun
Partei o |
Berechnungsformel |
Ergebnis |
Zahl |
CSU |
9 / |
4,2 |
4 |
SPD |
7 / |
3,266 |
3 |
GRÜNE |
7 / |
3,266 |
3 |
FW |
6 / |
2,8 |
3 |
FDP |
1 / |
0,466 |
1 |
Summe |
|
|
14 |
c) Der Rechnungsprüfungsausschuss
ist bisher mit vier Mitglie
Die Ausschussbesetzung für
Partei o |
Berechnungsformel
|
Ergebnis |
Zahl |
CSU |
9
/ 30 x 4 = |
1,70 |
2 |
SPD |
7
/ 30 x 4 = |
0,93 |
1 Losentscheid |
GRÜNE |
7
/ 30 x 4 = |
0,93 |
1 Losentscheid |
FW |
6
/ 30 x 4 = |
0,80 |
1 |
FDP |
1
/ 30 x 4 = |
0,13 |
0 |
Summe |
|
|
4 |
Hier wird seitens
Ansonsten entschei
d) Bei dem zur Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
durch Stadtratsbeschluss vom
Für diesen Ausschuss sind nach der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und
das Vorverfahren in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten aus dem Stadtrat
zwei weitere Mitglieder und deren Stellvertreter zu bestimmen. Der erste
Bürgermeister ist aufgrund der gesetzlichen Regelung Vorsitzender des
Umlegungsausschusses.
Personelle Besetzung
Durch Beschluss
Es ist im Übrigen zulässig, für
die Ausschussmitglieder Stellvertreter namentlich zu bestimmen. Dies ist zur
Wahrung
Der Bayer. Gemeindetag empfiehlt im Unterschied zu früher in seinem Geschäftsordnungsmuster (vgl. § 7 Abs. 2 des Entwurfs der Geschäftsordnung) für die Ausschussmitglieder für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich zu benennen. Die Vertreter sind für jeden Ausschuss gesondert zu benennen.
Dabei ist es auch zulässig, für
mehrere Ausschussmitglie
Vorteil dieser Stellvertreterregelung ist:
Die erste Stellvertreterperson ist
sehr gut in das Aufgabengebiet
Nach
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt, den Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss wie folgt
zu besetzen:
Mitglied |
Partei |
Vertreter/in |
Dienstbier Adolf
Volkmar Felßner Günther Mayer Christian Ochs Gerald |
CSU |
1. Stv.: Maschler
Norbert 2. Stv.:
Deuerlein Rainer 3. Stv.: Meyer
Harald 4. Stv.: Weber
Manfred 5. Stv.:
Sopolidis Nikos |
Höpfel Ruth Horlamus
Alexander Ittner Frank |
SPD |
1. Stv.: Auernheimer Johannes 2. Stv.: Wartha
Joachim 3. Stv.:
Schweikert Georg 4. Stv.:
Auernheimer Jutta |
Grand Martin Kern Hans Platt Christine |
GRÜNE |
1. Stv.: Vogel Erika 2. Stv.: Jackson
Mathias 3. Stv.: Pristownik Christian 4. Stv.: Eryazici Ahmet |
Lang Thomas Schmidt Hans Tiedtke, Dr.
Andreas |
FW |
1. Stv.: Keller Frank 2. Stv.: Pohl
Adolf 3. Stv.: Seitz,
Dr. Martin |
Herrmann Karl-Heinz |
FDP |
1. Stv.: Meyer Harald 2. Stv.: Seitz,
Dr. Martin |
Der
Stadtrat beschließt, den Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss wie folgt
zu besetzen:
Mitglied |
Partei |
Vertreter/in |
Deuerlein Rainer Maschler Norbert Mayer Christian Meyer Harald |
CSU |
1. Stv.:
Sopolidis Nikos 2. Stv.: Weber
Manfred 3. Stv.: Ochs
Gerald 4. Stv.: Felßner
Günther 5. Stv.:
Dienstbier Adolf Volkmar |
Höpfel Ruth Horlamus
Alexander Schweikert Georg |
SPD |
1. Stv.: Auernheimer Johannes 2. Stv.: Ittner
Frank 3. Stv.: Wartha
Joachim 4. Stv.:
Auernheimer Jutta |
Grand Martin Jackson Mathias Kern Hans |
GRÜNE |
1. Stv.: Eryazici
Ahmet 2. Stv.: Pristownik Christian 3. Stv.: Platt
Christine 4. Stv.: Vogel
Erika |
Keller Frank Pohl Adolf Tiedtke, Dr.
Andreas |
FW |
1. Stv.: Lang Thomas 2. Stv.: Seitz,
Dr. Martin 3. Stv.: Schmidt
Hans |
Herrmann Karl-Heinz |
FDP |
1. Stv.: Schmidt Hans 2. Stv.:
Dienstbier Adolf Volkmar |
Der Stadtrat beschließt, den Kinder-, Jugend- und
Seniorenausschuss wie folgt zu besetzen:
Mitglied |
Partei |
Vertreter/in |
Ochs Gerald Meyer Harald Sopolidis Nikos Weber Manfred |
CSU |
1. Stv.:
Deuerlein Rainer 2. Stv.: Maschler
Norbert 3. Stv.: Mayer Christian 4. Stv.: Felßner Günther 5. Stv.:
Dienstbier Adolf Volkmar |
Auernheimer
Johannes Auernheimer Jutta Wartha Joachim |
SPD |
1. Stv.: Horlamus Alexander 2. Stv.: Höpfel
Ruth 3. Stv.: Ittner
Frank 4. Stv.:
Schweikert Georg |
Eryazici Ahmet Jackson Mathias Platt Christine |
GRÜNE |
1. Stv.: Vogel Erika 2. Stv.: Grand
Martin 3. Stv.: Pristownik Christian 4. Stv.: Kern Hans |
Lang Thomas Pohl Adolf Seitz, Dr. Martin |
FW |
1. Stv.: Schmidt Hans 2. Stv.: Keller
Frank 3. Stv.: Tiedtke,
Dr. Andreas |
Herrmann Karl-Heinz |
FDP |
1. Stv.: Mayer
Christian 2. Stv.: Keller Frank |
Der Stadtrat beschließt, den Kultur- und Sportausschuss
wie folgt zu besetzen:
Mitglied |
Partei |
Vertreter/in |
Deuerlein Rainer Maschler Norbert Sopolidis Nikos Weber Manfred |
CSU |
1. Stv.:
Dienstbier Adolf Volkmar 2. Stv.: Ochs
Gerald 3. Stv.: Felßner
Günther 4. Stv.: Meyer
Harald 5. Stv.: Mayer
Christian |
Auernheimer
Johannes Auernheimer Jutta Schweikert Georg |
SPD |
1. Stv.: Horlamus Alexander 2. Stv.: Ittner
Frank 3. Stv.: Wartha Joachim 4. Stv.: Höpfel Ruth |
Eryazici Ahmet Pristownik Christian Vogel Erika |
GRÜNE |
1. Stv.: Jackson
Mathias 2. Stv.: Platt Christine 3. Stv.: Kern Hans 4. Stv.: Grand Martin |
Lang Thomas Schmidt Hans Seitz, Dr. Martin |
FW |
1. Stv.: Tiedtke, Dr. Andreas 2. Stv.: Pohl
Adolf 3. Stv.: Keller
Frank |
Herrmann Karl-Heinz |
FDP |
1. Stv.: Pohl Adolf 2. Stv.: Ochs
Gerald |
Der
Stadtrat beschließt, die Herren Stadträte Kern, Pohl, Sopolidis und Frau
Stadträtin Höpfel in den Rechnungsprüfungsausschuss zu entsenden.
Weiterhin
beschließt der Stadtrat, den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss Frau
Stadträtin Höpfel zu übertragen. Als deren Stellvertreter wird Herr Stadtrat
Kern benannt.