Herr Stadtrat Grand unterstützt den Vorschlag der Verwaltung. Das Alten- und Pflegeheim ist in den Ausschüssen nicht zu finden, weder im Verwaltungs- noch im Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss. Wenn die Kommission ganz wegfällt, müsste dies in einem Ausschuss erwähnt werden. Den Vorschlag von der CSU, FW und FDP möchte er würdigen, da dieser echte Verbesserungen enthält, zumindest wenn man zwischen den politisch motivierten Vorschlägen sucht. Er begrüßt, dass in der Einleitung steht, dass die Vorschläge einer Professionalisierung dienen sollen. Auch der Ausbau der Kompetenzen der Ausschüsse wird positiv gesehen sowie eine konstruktive Zusammenarbeit. Jedoch kann der deutlich finanziell eingeschränkte Entscheidungsspielraum für den Ersten Bürgermeister von 10.000 Euro nicht in Einklang gebracht werden. Dies empfindet er als lächerlich und kann nur politisch motiviert sein. Es ist der niedrigste Wert von allen vergleichbaren Gemeinden in der Umgebung. Ausbaden müssen dies die Stadträte durch zusätzliche Entscheidungen, die dann häufig nach Vorlage entschieden werden und es ist völlig unprofessionell. Die Einführung von Referenten ist nicht angemessen, da sie zusätzliches Geld kosten und tendenziell die Fraktionen und einzelnen Stadträte überfordern, die dieses Amt übernehmen. Die Referenten bekommen Geld und müssen die Erwartungen auch erfüllen. Besser wäre die Einrichtung eines Sozialausschusses sowie eines Arbeitskreises Haushalt. Wenn Referenten bestellt werden, dann sollte der Antrag auf 4 Personen (1 Person je Fraktion) beschränkt werden, genauso wie die Jugendbeauftragen. Er bittet um getrennte Abstimmung des § 13.

 

Frau Stadträtin Vogel ergänzt, warum der Antrag auf 4 Jugendbeauftragte seitens ihrer Fraktion erfolgt. Die Arbeit mit den Jugendbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Jugendrat hat sich in den letzten Jahren als sehr erfolgreich erwiesen. Diese kreative und intensive Arbeit sollte deshalb auch weiterhin von allen Fraktionen begleitet werden.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke bezieht sich auf den Verfügungsrahmen des Ersten Bürgermeisters. Seine Fraktion hat 30.000 Euro vorgeschlagen. Der Vorschlag der Verwaltung mit 75.000 Euro geht zu weit. Im Hinblick auf den letzten beschlossenen Haushalt musste festgestellt werden, dass seitens des Bürgermeisters mehrere Punkte mit einer Kampfabstimmung verloren wurden. Aufgrund der Haushaltslage sollte der Stadtrat mit einem größeren Kontrollvolumen beauftragt werden, als die Verwaltung dies vorschlägt. In Bezug auf Angelegenheiten des Altenheimes ergibt es sich von selbst, dass diese Themen im Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss eingebunden sind. Im Vergleich zum Haushaltsvolumen der Stadt sind die Ausgaben für Sitzungsentschädigungen und Referenten relativ gering.

 

Herr Stadtrat Ochs entgegnet, dass der Verfügungsrahmen eine Meßlatte des Vertrauens ist. Sollte sich dieses Vertrauen ändern, kann man die Geschäftsordnung jederzeit in unendliche Höhen ändern. Es gab gegenüber dem ersten Antrag, in dem 10.000 Euro enthalten waren, eine Diskussion und Abstimmung mit der Verwaltung, in der die angesprochenen Punkte konstruktiv aufgenommen wurden und man ist im Nachhinein davon abgewichen. Somit führen die Änderungen in Summe zu einer Erweiterung der Ausschusskompetenz und mehr Themen in den Ausschüssen sowie zu einer Professionalisierung, da die beteiligten ordentlichen Mitglieder des jeweiligen Ausschusses mit mehr Dingen befasst sind. Dabei spielt auch die Erweiterung der Beschlussvorlagen hinsichtlich der finanziellen Daten eine Rolle, als auch die Festlegung in der Geschäftsordnung, welchen Inhalt die Beschlussvorlagen haben sollen. Bei den Referenten und Jugendbeauftragten sah der ursprüngliche Antrag eine andere Zahl vor. Auch diese wurde in Abstimmung mit den Fraktionen und mit der Verwaltung erhöht. Er bittet deshalb, nicht mehr von dem letzten Vorschlag abzuweichen und alles so zu belassen, wie dies im Vorfeld abgestimmt war. Der Stadtrat muss dem ja nicht folgen.

 

Herr Stadtrat Auernheimer möchte noch einige Erläuterungen zu den Anträgen der CSU/FW/FDP und Bündnis 90/Die Grünen vorbringen. Vorerst bedankt er sich für das ausgesprochene Vertrauen, dass er wieder als Jugendbeauftragter vorgeschlagen wurde. Das Jugendzentrum ist auch Bestandteil des Antrages. Der Antrag sieht vor, dass die Trägerkommission JUZ abgeschafft soll und in den Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss eingeflochten werden soll. Er kann sich nicht persönlich für diese Regelung aussprechen und verweist in diesem Zusammenhang auch auf eine Stellungnahme des Jugendzentrums, die er verliest. Er möchte dem Vorschlag nahetreten und bittet darum, falls es eine Ablehnung geben sollte, die Sitzungen des Kinder-, Jugend- und Seniorenausschusses mindestens einmal jährlich im Jugendzentrum abzuhalten, damit die Nähe zum Jugendzentrum weiterhin gegeben ist.

Er bedankt sich für das Entgegenkommen, dass jede Fraktion einen Referenten stellen kann. Der Kompromissvorschlag hinsichtlich der Verfügungsmittel von 30.000 Euro kann mitgetragen werden. Der Sitzungsbeginn des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses müsste noch auf eine einheitliche Regelung in der vorgeschlagenen Geschäftsordnung abgeändert werden.

 

Herr Taubmann geht nochmals auf den Vorschlag der Verwaltung zum Verfügungsrahmen des Ersten Bürgermeisters ein. Dabei hat sich die Verwaltung an die Mustergeschäftsordnung des Bayer. Gemeindetags angelehnt, die einen Betrag von drei bis vier Euro pro Einwohner vorschlägt. In der letzten Geschäftsordnung lag der Betrag bei 50.000 Euro. Die einzelnen Fachbereichsleiter haben eine innerdienstliche Anweisungsbefugnis über 25.000 Euro. Dies würde durch die jetzt festgelegte Summe von 30.000 Euro nicht eingeschränkt, insofern ist für die Verwaltung ein Arbeiten ohne große Behinderungen möglich. Die ursprünglich angedachten Einschränkungen hätten den Ablauf der Verwaltungstätigkeiten erheblich behindert und es hätten sehr viele Entscheidungen in die Ausschüsse getragen werden müssen.

 

Frau Neidl bezieht sich auf die Mustergeschäftsordnung und trägt noch einige Erläuterungen zum Verfügungsrahmen des Ersten Bürgermeisters vor. Die Geschäftsordnung der Stadt Lauf wurde 1990 erlassen und bis zum Jahr 2009 lediglich in einzelnen Punkten geringfügig modifiziert. 2009 hat sich der Stadtrat einhellig erstmals an das Muster des Bayer. Gemeindetags angelehnt und seinerzeit die Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters auf 50.000 Euro beschlossen (dies entsprach knapp 2 Euro pro Einwohner). Sie bittet dies, vor einer Entscheidung nochmals zu überdenken.

 

Frau Nürnberger trägt noch eine kurze Erläuterung vor, was dies letztendlich für die Verwaltung bedeutet.

 

Herr Stadtrat Eryazici bringt einen Vergleich mit Städten gleicher Größenordnung, die wesentlich höhere Beträge ausweisen. Wichtig ist, dass die Verwaltung gerade im Baubereich effektiv arbeiten kann und die Handlungsfähigkeit gewährleistet sein sollte.

 

Herr Stadtrat Ochs beantragt ein Ende der Debatte und die mit der Verwaltung abgestimmte Fassung zum Beschluss zu stellen.

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die Debatte zu beenden.

 

 

Abstimmung:    einstimmig beschlossen Ja: 31               Nein: 0

 

 

 

Herr Taubmann trägt noch einige Sachinformationen zu § 27 Abs. 3 und § 37 vor. Künftig werden die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzung auf farbigem Papier zu Beginn der nichtöffentlichen Sitzung in Umlauf gegeben. Wenn bis zum Ende der nichtöffentlichen Sitzung kein Widerspruch erfolgt, gelten die Protokolle als genehmigt und werden anschließend von der Verwaltung wieder eingesammelt. Nichtöffentliche Niederschriften werden auch nicht mehr im Ratsinfosystem zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, die Anschlagtafeln in den Ortsteilen wegzunehmen und nur mehr die Anschlagtafel im Rathaus zu benutzen. Die Bekanntmachungen der jeweiligen Fachbereiche werden offiziell in der Pegnitz-Zeitung vorgenommen und im Rathaus ausgehängt.

 

Vorsitzender verweist in Bezug auf die JUZ-Trägerkommission auf die Benutzungsordnung, die der Stadtrat beschlossen hat. Die Angelegenheit soll deshalb im nächsten Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss beraten werden.

Den Sitzungsbeginn des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses soll das Gremium in seiner nächsten Sitzung selbst abstimmen. Die Uhrzeit soll nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen werden.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke beantragt, die Geschäftsordnung wie von CSU, FW und FDP vorgelegt einschließlich der vorgetragenen Änderungen hinsichtlich des Bauausschusses und der JUZ-Trägerkommission in einem Block abzustimmen.

 

Nachdem der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Tiedtke weitreichender ist als der Antrag von Herrn Stadtrat Grand wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt:

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die als Anlage 2 beigefügte Geschäftsordnung für den Stadtrat Lauf a.d. Pegnitz mit sofortiger Wirkung zu erlassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen einzuarbeiten und eine endgültige Fassung jedem Stadtratsmitglied nach Unterzeichnung zur Verfügung zu stellen.