Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Herr Taubmann trägt einige Erläuterungen zur vorliegenden Arbeitsunterlage vor. Der Kinder-und Jugendausschuss hat auf Antrag von Herrn Stadtrat Ochs beschlossen, heute im Stadtrat über die Fortsetzung der Gewährung eines Qualitätszuschusses an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen eine Entscheidung zu treffen. Der Antrag wurde als dringlich eingestuft, da die freien Träger mit dem Zuschuss ihre Kalkulation und Jahresplanung für das Personal in Angriff nehmen können und eine Absicherung haben, ob das bisherige Personal auch weiterhin finanziert werden kann. Die Geschäftsordnung lässt diesen Antrag zu. Der Stadtrat wird gebeten, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu folgen. Die Mittel sind in Summe im Haushalt berücksichtigt.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Lauf weiterhin einen Qualitätszuschlag zu zahlen.

Dabei erhält jede Kindertageseinrichtung pro Kindergartengruppe eine Sonderzahlung, wenn der durchschnittliche Anstellungsschlüssel in der Zeit vom 01.09.2014 bis 31.08.2015 besser als 1 zu 11,0 vorgehalten wird. Der Höchstbetrag von 7.800,-€ pro Kindergartengruppe wird ausbezahlt, wenn ein Anstellungsschlüssel von 1 zu 10 vorgehalten wird. Liegt der durchschnittliche Anstellungsschlüssel zwischen den Werten von 1 zu 11,0 und 1 zu 10,0 ist der Qualitätszuschlag anteilig gerechnet auszuzahlen.

Der Qualitätszuschlag wird vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf vorerst bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015 ausbezahlt, so dass sich der Kinder- und Jugendausschuss bis Ende März 2015 erneut mit dem Thema befassen wird.

 

Die Mittel werden im Haushalt 2015 eingestellt.