Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Herr Taubmann bezieht sich auf die Verständigung in der letzten Stadtrats-Sitzung und geht kurz auf die vorliegende Arbeitsunterlage ein. Im Beschluss sollte noch ergänzt werden „Förderung von Turnhallen und Kegelbahnen“.

 

Nach einem regen Meinungsaustausch wird nachfolgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt  Lauf a.d. Pegnitz“ unter Punkt „4. Zuschüsse für den Unterhalt von Vereinsanlagen“ wie folgt zu ändern:

Der Ansatz unter Punkt „4. a. Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen oder Vereinsheime“ wird hinsichtlich der Förderung von Turnhallen und Kegelbahnen abhängig von der Größe der Hallen und der Bundeskegelbahn dahingehend geändert, dass vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz die Halle des RKV Bullach mit 5.000,00 €, die Bundeskegelbahn des TSV Lauf e.V. mit 10.000,00 €, die Hallen des TSV Lauf e.V. mit 20.000,00 € und die Hallen des TV 1877 Lauf e.V. mit 35.000,00 € jährlich gefördert werden.

 

Die erforderlichen Mittel sind vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz ab 2014 laufend unter der Haushaltsstelle 0.5500.7093 zur Verfügung zu stellen.

 

Die Erhöhung der Bezuschussung dient dem Werterhalt und der Unterhaltung der vereinseigenen Sporthallen und der einzigen Bundeskegelbahn in Lauf. Die Anpassung der Förderung dient der Unterstützung von Vereinen, die mit eigenen Sportstätten das Sportangebot erweitern helfen. Die Erhöhung der Bezuschussung ist jedoch auch im Zusammenhang mit zukünftigen Investitionswünschen und möglichen Investitionszuschüssen durch die Stadt Lauf a.d. Pegnitz zu sehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.