Nachtrag: 12.01.2009

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

I.       Herr Hammerlindl führt aus, dass der Bebauungsplan Nr. 92 „Nuschelberg“ gilt und eine Befreiung bezüglich des Seitenverhältnisses des Wohnhauses notwendig ist. Dieser Befreiung wurde bei einem anderen Bauvorhaben am Hallerweg bereits zugestimmt, so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden sollte.

 


II.                                                                        Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt mit 12 : 0 Stimmen das Einverständnis zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 393/4 der Gemarkung Günthersbühl, Hallerweg.

Der notwendigen Befreiung bezüglich des Seitenverhältnisses des Wohnhauses

- L/B = 1,07/1 statt 1,2/1

 

wird zugestimmt.