Nachtrag: 12.01.2009
Sitzung: 13.01.2009 BauA/001/2009
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
I. Herr Hammerlindl führt
aus, dass der Bebauungsplan Nr. 92 „Nuschelberg“ gilt und eine Befreiung
bezüglich des Seitenverhältnisses des Wohnhauses notwendig ist. Dieser
Befreiung wurde bei einem anderen Bauvorhaben am Hallerweg bereits zugestimmt,
so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden sollte.
II. Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt mit 12 : 0 Stimmen das Einverständnis zur Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 393/4 der Gemarkung
Günthersbühl, Hallerweg.
Der notwendigen Befreiung bezüglich des Seitenverhältnisses des Wohnhauses
- L/B = 1,07/1
statt 1,2/1
wird zugestimmt.