Beschluss:
1. Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche
Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid (Lösung 1 – BV-Nr. 028/13 T1) zur
Errichtung einer Wohnanlage mit 7 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem
Grundstück FlNr. 1440/4 der Gemarkung Lauf, Galgenbühlstr. 12, sowie zu den
notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6
„Eschenauer Straße – Nordring“
- Überschreitung der GFZ von 0,6 auf 0,75
- drei statt zwei Vollgeschosse bedingt
durch das Kellergeschoss, wenn das Grundstück bis zur Oberkante des
Tiefgaragengeschosses angeböscht wird
In der Tiefgaragenzufahrt ist ein Stauraum
für einfahrende Fahrzeuge vorzusehen.
2. Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss versagt das gemeindliche
Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid (Lösung 2 – BV-Nr. 028/13 T2) zur
Errichtung einer Wohnanlage mit 7 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 1440/4
der Gemarkung Lauf, Galgenbühlstr. 12.
Das gemeindliche Einvernehmen kann in
Aussicht gestellt werden, wenn die GRZ und GFZ auf das Maß der Planung vom
Februar 2013 reduziert werden.
Den notwendigen Befreiungen wegen Überschreitung der GRZ der Zahl der
Vollgeschosse (III statt II) kann dann zugestimmt werden.