Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

1.   Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid (Lösung 1 – BV-Nr. 028/13 T1) zur Errichtung einer Wohnanlage mit 7 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 1440/4 der Gemarkung Lauf, Galgenbühlstr. 12, sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Eschenauer Straße – Nordring“

 

- Überschreitung der GFZ von 0,6 auf 0,75

- drei statt zwei Vollgeschosse bedingt durch das Kellergeschoss, wenn das Grundstück bis zur Oberkante des Tiefgaragengeschosses angeböscht wird

 

In der Tiefgaragenzufahrt ist ein Stauraum für einfahrende Fahrzeuge vorzusehen.

 

 

2.   Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid (Lösung 2 – BV-Nr. 028/13 T2) zur Errichtung einer Wohnanlage mit 7 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 1440/4 der Gemarkung Lauf, Galgenbühlstr. 12.

 

Das gemeindliche Einvernehmen kann in Aussicht gestellt werden, wenn die GRZ und GFZ auf das Maß der Planung vom Februar 2013 reduziert werden.


Den notwendigen Befreiungen wegen Überschreitung der GRZ der Zahl der Vollgeschosse (III statt II) kann dann zugestimmt werden.