Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 7

Frau Nürnberger bezieht sich auf die Ausführungen im Bauausschuss und weist noch auf zwei Informationen der Interessensgemeinschaft lebenswertes Land per mail hin, die allen Mitgliedern des Stadtrates zugegangen sind, in denen erläutert wird, welche andere Auffassung die Interessensgemeinschaft vertritt.

Im Wesentlichen geht es um die Herausnahme des WK 23 mit Begründung des Urteils und der Verkleinerung des WK 24. Der Bauausschuss hat sich nach längerer Diskussion dazu entschieden, keine Einwendungen zu erheben und bei einem nächsten Änderungsverfahren die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob ein Antrag auf Herausnahme von WK 24 gestellt werden soll bzw. welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Herr Stadtrat Meyer hat darauf aufmerksam gemacht, dass sich WK 24 im Gebiet der Flurneuordnung Simonshofen befindet.

 

Herr Stadtrat Ittner stellt einen Änderungsantrag, im Beschluss unter Satz „Einwendungen werden nicht erhoben“ das Wort „nicht“ zu streichen.

Die Einwendungen sollen die Herausnahme der Standorte von WK 23 und 24 als Ziel ausdrücken. Die Begründung ist analog der Begründung der einschlägigen gerichtlichen Verfahren zu fassen.

 

Herr Stadtrat Mayer schließt sich dem Antrag seines Vorredners an.

 

Herr Stadtrat Herrmann unterstützt diesen Antrag. Man weiß nicht, wann das nächste Änderungsverfahren kommen wird und die Argumente werden sich bis dahin auch nicht ändern. Wenn eine Fristeinhaltung nicht möglich sein sollte steht also nichts entgegen, jederzeit die Frist für die Eingabe verlängern zu lassen.

 

Frau Nürnberger erklärt, dass es ausdrücklich im Bauausschuss von den anwesenden Mitgliedern gewünscht war, keine Hinweise zu tätigen, mit den Bedenken, dass man dann das Änderungsverfahren gefährden würde. Im WK 23 gibt es ein Gerichtsverfahren, zu WK 24 gibt es noch keine näheren Prüfungen. Eine weitere Fristverlängerung sieht sie nicht von Nöten, selbst wenn der Beschluss heute abgeändert wird.

 

Herr Stadtrat Grand wird dem Antrag nicht zustimmen, da es für WK 24 kein anhängiges Gerichtsverfahren gibt. Bisher ging es immer nur um WK 23. Wird jetzt gefordert, die WK 24 auch herauszunehmen, dann könnte dies genauso für alle fünf Flächen durchgeführt werden. Wenn eine Änderung gewünscht wird, muss es in einem eigenen Verfahren beantragt werden.

 

Herr Stadtrat Maschler stellt sich die Frage, ob eine jetzt beantragte Herausnahme gefährdet wäre, wenn eine Anmerkung erfolgt oder ob eine Abwägung erfolgt. Dies muss jeder für sich selbst entscheiden.

 

Herr Stadtrat Herrmann hat sich an entsprechender Stelle erkundigt und die Antwort erhalten, wenn Argumente vorzubringen sind, dies jetzt zu tun und nicht abzuwarten, bis ein nächstes Änderungsverfahren kommt.

 

Frau Nürnberger würde nochmals eine juristische Beratung für den Beschluss in Anspruch nehmen, damit eine Formulierung nicht von Nachteil ist.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Entwurf der 18. Änderung des Regionalplans der Industrieregion Mittelfranken (7) wird zur Kenntnis genommen.

Einwendungen werden erhoben.

 

Die Einwendungen sollen die Herausnahme der Standorte von WK 23 und 24 als Ziel ausdrücken. Die Begründung ist analog der Begründung der einschlägigen gerichtlichen Verfahren zu fassen.

 


Herr 2. Bürgermeister Scheld verlässt die Sitzung.