Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Nach dem Sachvortrag von Herrn Knauer entsteht eine Diskussion bezüglich des Fördersatzes für den SK Heuchling darüber, welche Maßnahmen nötig sind, damit auch für die Wärmedämmung ein Zuschuss von 50 % gewährt werden kann. Die vorgeschlagenen Dämmmaßnahmen tragen zwar zur Effizienzsteigerung bei, sind aber unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Amortisation 20 Jahre) eher nachrangig zu bezeichnen. so dass ein Zuschuss in Höhe von nur 25 % gewährt werden kann.

 

Da auch hinsichtlich der von der Verwaltung vorgeschlagenen Umstellung der Heizungsanlage von derzeit Gas auf einen regenerativen Energieträger Bedenken auftreten, herrscht Übereinstimmung darüber, im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch die Verwaltung nochmals zu überprüfen, welche Maßnahmen und Investitionen zur maximalen Einsparung notwendig sind.

 

Die CSU-Fraktion ist der Ansicht, dass die Bedingung, den zusätzlichen Strom, z.B. für Ventilator für Luftkollektor, über „Lauf energreen“ zu beziehen, den Vereinen zusätzliche Verbrauchskosten verursacht und stellt den Antrag, diese Bedingung zu streichen.


Beschluss:

 

Der Umweltausschuss beschließt:

 

Der Antrag der CSU-Fraktion, die Bedingung, den zusätzlich benötigten Strom über „Lauf energreen“ zu beziehen, zu streichen, wird abgelehnt.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt                          Ja: 8       Nein: 4

 

 

 

1.      Der TV 1877 Lauf e.V. erhält einen städtischen Zuschuss für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen an der Sporthalle Haberloh. Bezuschusst wird die Variante 4 (Dämmung und zentrale Beheizung des Konditionsraums sowie Luftkollektor) mit 50 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal 40.000 €. Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen. Zusätzlich sind die Heizungspumpen auf Energieeffizienzklasse „A“ umzurüsten und der zusätzlich benötigten Strom, z.B. Ventilator für Luftkollektor, über „Lauf energreen“ zu beziehen.

 

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                         Ja: 12    Nein: 0

 

 

 

2.      Zur Festlegung der Förderhöhe für den SK Heuchling führt die Verwaltung eine Ortsbesichtigung durch, bei der überprüft wird, welche effizienzsteigernden Dämmmaßnahmen unter Betrachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte durchgeführt werden sollen und erstellt eine entsprechende Prioritätenliste der durchzuführenden Maßnahmen.