Frau Nürnberger erläutert, dass ein Schreiben der Fa. Maisel vom 27.11.2013
vorliegt, mit dem sie über die geplante Nutzung informiert. Die Fa. Maisel ist
der Auffassung, dass die bisher erteilten Baugenehmigungen nach wie vor
Bestandskraft haben und ein Vergleich mit der neuen Nutzung durch die
bestehenden Genehmigungen abgedeckt sei.
Frau Nürnberger stellt fest, dass für die Ansiedlung eines
Großhandelsbetriebes für Sportbekleidung- und –equipment eine baurechtliche
Nutzungsänderung zu beantragen sei, da gegenüber der genehmigten Nutzung andere
öffentlich-rechtliche Anforderungen, z.B. bezüglich notwendiger Stellplätze,
gelten.
Weiter führt sie aus, dass in den „Vorbereitenden Untersuchungen“ zum
Sanierungsgebiet „Lauf Links“ die Ansiedlung eines Lebensmittelnahversorgers in
diesem Quartier als Hauptziel festgeschrieben ist. Die Grundstücke Fl.Nrn. 959
und 1243/2 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz werden als geeigneter Standort
hierfür genannt. Deshalb sollte in einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, wie
dieses Ziel umgesetzt werden könne. Mit der beabsichtigten Nutzung des
Antragstellers könne dieses Ziel jedoch nicht mehr umgesetzt werden.
Herr Stadtrat Offenhammer ist der Meinung, dass dem Eigentümer eine
Nutzung nicht vorgeschrieben werden könne und stellt die Verträglichkeit einer
Einzelhandelsnutzung mit dem umgebenden Wohngebiet in Frage. Außerdem hält er
die Räumlichkeiten für den Betrieb eines Discounters für nicht geeignet.
Nach längerer Diskussion ist sich das Gremium einig, die Entscheidung
zurückzustellen und beauftragt Vorsitzenden und die Verwaltung mit dem
Eigentümer Gespräche hinsichtlich der möglichen, künftigen Nutzung zu führen.
Damit besteht Einverständnis.
Herr 3. Bürgermeister Schweikert verlässt um 17.05 Uhr den Sitzungssaal.