Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

 


Frau Nürnberger erläutert, dass ein Schreiben der Fa. Maisel vom 27.11.2013 vorliegt, mit dem sie über die geplante Nutzung informiert. Die Fa. Maisel ist der Auffassung, dass die bisher erteilten Baugenehmigungen nach wie vor Bestandskraft haben und ein Vergleich mit der neuen Nutzung durch die bestehenden Genehmigungen abgedeckt sei.

 

Frau Nürnberger stellt fest, dass für die Ansiedlung eines Großhandelsbetriebes für Sportbekleidung- und –equipment eine baurechtliche Nutzungsänderung zu beantragen sei, da gegenüber der genehmigten Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen, z.B. bezüglich notwendiger Stellplätze, gelten.

 

Weiter führt sie aus, dass in den „Vorbereitenden Untersuchungen“ zum Sanierungsgebiet „Lauf Links“ die Ansiedlung eines Lebensmittelnahversorgers in diesem Quartier als Hauptziel festgeschrieben ist. Die Grundstücke Fl.Nrn. 959 und 1243/2 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz werden als geeigneter Standort hierfür genannt. Deshalb sollte in einer Machbarkeitsstudie geprüft werden, wie dieses Ziel umgesetzt werden könne. Mit der beabsichtigten Nutzung des Antragstellers könne dieses Ziel jedoch nicht mehr umgesetzt werden.

 

Herr Stadtrat Offenhammer ist der Meinung, dass dem Eigentümer eine Nutzung nicht vorgeschrieben werden könne und stellt die Verträglichkeit einer Einzelhandelsnutzung mit dem umgebenden Wohngebiet in Frage. Außerdem hält er die Räumlichkeiten für den Betrieb eines Discounters für nicht geeignet.

 

Nach längerer Diskussion ist sich das Gremium einig, die Entscheidung zurückzustellen und beauftragt Vorsitzenden und die Verwaltung mit dem Eigentümer Gespräche hinsichtlich der möglichen, künftigen Nutzung zu führen.

 

Damit besteht Einverständnis.


 

Herr 3. Bürgermeister Schweikert verlässt um 17.05 Uhr den Sitzungssaal.