Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4

Frau Nürnberger erläutert die erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Unterbringung von ca. 100 Asylbewerbern. Das Vorhaben ist im bestehenden Mischgebiet eindeutig zulässig.

 

Herren Stadträte Maschler und Sopolidis kritisieren die Vorgehensweise des Bauherren, speziell im Hinblick auf das Verhalten gegenüber des langjährigen Pächters der in den Räumlichkeiten untergebrachten Gaststätte, der von den Änderungsplänen erst aus der Presse erfahren haben will.

 

Herr Stadtrat Grand ist der Meinung, dass der Standort als Einzelhandelsstandort weitergeführt werden sollte.

 

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke möchte wissen, ob die Gebäude als Ersatz für die vorübergehende Gemeinschaftsunterkunft im Alten- und Pflegeheim in der Galgenbühlstraße dienen sollen.

 

Frau Neidl antwortet, dass es sich bei der Unterkunft in der Galgenbühlstraße um eine Dependance der Asylbewerberunterkunft in Zirndorf handelt und die Bewerber für eine Aufenthaltsdauer von sechs bis acht Wochen untergebracht werden, bis über den weiteren Aufenthaltsort entschieden ist.

 

Herr Stadtrat Offenhammer ist der Meinung, dass die Räumlichkeiten in den geplanten Ausmaßen zu gering dimensioniert und menschenunwürdig seien.

 

Frau Neidl antwortet, dass es hierzu Vorgaben der Regierung gäbe, die einzuhalten sind.

 

Nach einer kurzen Diskussion über das in der Bauausschuss-Sitzung am 10.12.2013 vorgestellte dezentrale Konzept im engeren Stadtgebiet zur Unterbringung von Asylbewerbern fasst das Gremium folgenden

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Möbelhauses und einer Gaststätte zu einer Gemeinschaftsunterkunft auf den Grundstücken FlNr. 1274/3 und 1274/6 der Gemarkung Lauf, Altdorfer Str. 40.

 

Die Gestaltung der Freifläche als Aufenthaltsbereich mit einer Grünordnung im südöstlichen Bereich des Grundstückes wäre wünschenswert.

 

Hinweis:

Der Standort wird als Asylbewerberunterkunft von Seiten der Stadt Lauf grundsätzlich als geeignet gesehen. Allerdings waren im ursprünglich beschlossenen Konzept der Stadt Lauf zur Unterbringung von Asylbewerbern mehrere kleinere Standorte vorgesehen.