Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Frau Nürnberger erläutert, dass Vergnügungsstätten bis zu einer Größe von 100 m² in Teilen des Mischgebiets zulässig sind, wenn dieses überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.

 

Das Gremium ist der Meinung, dass noch Klärungsbedarf besteht und bittet die Verwaltung, ergänzende Unterlagen anzufordern, die das Vorhaben konkretisieren

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines vorhandenen Nebenraums in einen Spielraum für Sportwetten auf dem Grundstück FlNr. 395 der Gemarkung Lauf, Nürnberger Straße 31, zurück, da noch Klärungsbedarf besteht.

 

Die Verwaltung wird gebeten, vom Bauherren weitere Unterlagen anzufordern, die das Vorhaben konkretisieren.