Frau Nürnberger erläutert, dass Vergnügungsstätten bis zu einer Größe von 100 m² in Teilen des Mischgebiets zulässig sind, wenn dieses überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.
Das Gremium ist der Meinung, dass noch Klärungsbedarf
besteht und bittet die Verwaltung, ergänzende Unterlagen anzufordern, die das
Vorhaben konkretisieren
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur
Nutzungsänderung eines vorhandenen Nebenraums in einen Spielraum für
Sportwetten auf dem Grundstück FlNr. 395 der Gemarkung Lauf, Nürnberger Straße
31, zurück, da noch Klärungsbedarf besteht.
Die Verwaltung wird gebeten, vom Bauherren weitere Unterlagen anzufordern, die das Vorhaben konkretisieren.