Einige Mitglieder des Gremiums sind der Meinung, dass es sich um eine wertvolle städtische Grünanlage handle und als Standort für die Containeranlage nicht geeignet sei.
Frau Neidl erläutert, dass zur Aufrüstung des
Kabelbreitbandnetzes notwendig ist, einen Technikcontainer mit dem
Hauptverteiler in der Ahornstraße zu verbinden. Deshalb sei der Standort in der
Hardtstraße aus Gründen der Anbindungstechnik zu bevorzugen.
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Aufstellen
einer Containeranlage für Fernmeldetechnik (Kabel Deutschland) auf dem
Grundstück FlNr. 1649/66 der Gemarkung Lauf, Nähe Peter-Vischer-Straße sowie
zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 11
„Gänsgasse“
- Containeranlage für Fernmeldetechnik auf öffentlicher Parkfläche,
- Containeranlage außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen.
Die Farbgebung der Containeranlage ist in lichtgrau (RAL 7035) oder
telegrau 4 (RAL 7074), matt, auszuführen.
Der benötigte Teilbereich zum Aufstellen der Containeranlage ist mit einheimischen Sträuchern einzugrünen. Die Höhe der Einfriedung darf max. 1,20 m betragen und ist zwischen Containeranlage und Eingrünung anzubringen.